Leitfaden Lizenzierung

09.11.2022

Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, Verständnis für die Bedarfe und möglichen Erwartungshaltungen der jeweiligen Beteiligten am Lizenzierungsprozess herzustellen und Best Practice-Ansätze zu sammeln – dies mit der Zielstellung, Wissen zu vermitteln und Lizenzverhandlungen zügig zu einem für alle Beteiligten vorteilhaften Abschluss zu bringen. Gedacht ist er für alle Technologietransfer-Akteure im Bereich Life Science, insbesondere für Technologietransfereinrichtungen, gründungsinteressierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Unternehmen und richtet sich besonders an Personen, die neu in der Materie sind. Der Leitfaden dient darüber hinaus auch insbesondere zur Orientierung für Technologietransfer-Einrichtungen, die ein sehr breites Spektrum an Themen bedienen und Lizenzierungen im Life Science-Bereich nur gelegentlich begleiten.

Gegenstand der Lizenzierung im Technologietransfer sind Patente und/oder Know-how. Mit Patenten kann die Patentinhaberin oder der Patentinhaber jedem Dritten die Nutzung der patentgeschützten Erfindung verbieten, zudem können die eigenen technologischen Entwicklungen im Schutzbereich der entsprechenden eigenen Patente vor unerwünschter Nachahmung durch Dritte geschützt werden. Die Nutzung der Patente kann durch die Erteilung einer Lizenz durch den Patentinhaber an Dritte gewährt werden. Gerade in der Biotechnologie haben Patente einen hohen Stellenwert für (angewandte) Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, große Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Spin-offs. Sie tragen maßgeblich zur Wertschöpfungskette bei und sind sozusagen die „Währung" des Innovationsprozesses.

Viele wichtige Erfindungen in der Biotechnologie werden von akademischen Einrichtungen gemacht. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz kann sich der Arbeitgeber die Diensterfindungen eines Arbeitnehmers aneignen, was auch für den akademischen Bereich gilt. Seit dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs im Jahr 2002 haben die deutschen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Technologietransferstrukturen investiert. Diese sind Ansprechpartner für Fragen rund um die Anmeldung und Lizenzierung von Schutzrechten für akademische Erfindungen an Ausgründungen oder bestehende Unternehmen.

Während Deutschland in der Grundlagenforschung in vielen Bereichen, die zur Biotechnologie gezählt werden, führend ist, gibt es einen breiten Konsens darüber, dass der Transfer der akademischen Forschungsergebnisse in die kommerzielle Anwendung gefördert und verstärkt werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise die breit angelegte „Transferinitiative“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz initiiert, die das Ziel hat, Hürden beim Technologietransfer für Unternehmen zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten. Seitens der akademischen Einrichtungen wird eine bessere, langfristig gesicherte personelle und finanzielle Ausstattung der Technologietransferstellen benötigt, idealerweise flankiert durch vor Ort (am besten durch den Technologietransfer) gemanagte Fördermittel, um einen für den Markt attraktiven Reifegrad der Technologien zu erreichen.

Verhandlungen über die Lizenzierung von Schutzrechten stehen oft am Anfang des Transfers, doch in der komplexen Gemengelage aus den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Arbeitnehmererfindungsgesetz, Beihilferecht, Wettbewerbsrecht), dem globalen Marktgeschehen und unterschiedlichen Ansichten über den „Wert“ einer Erfindung sowie ihr Marktpotenzial bei den beteiligten Akteuren, erweisen sie sich oft als schwierig und erfordern von allen Beteiligten eine hohe Expertise in dieser komplexen Materie.

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