Diagnostikexperten tauschen sich in Berlin aus

Die Arbeitsgruppe „Diagnostik“ (AG) traf sich Ende September in Berlin, um zu diskutieren, welche Veränderungen die neue EU In-vitro-Diagnostik-Verordnung für die Unternehmen bringt. Die Verordnung, die im September 2012 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, ist in der finalen Phase. EU-Rat, Parlament und Kommission haben sich Ende Mai auf eine Fassung der Verordnung geeinigt. Jetzt geht es noch darum, die amtlichen weiteren Sprachfassungen zu erstellen, bevor die EU-Gremien die Zustimmung erteilen.

Aber nicht nur die Zulassung neuer IvD-Tests, auch die Erstattung stand auf der Tagesordnung. Mit der Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum 1. Juli 2016 erfolgte eine Neuordnung der Abrechnung im ambulanten Bereich. In der Sitzung wurden die Änderungen exemplarisch für die Next-Gen-Sequencing-Methoden durchgesprochen. Daneben wurden die Wege der Erstattung in der stationären Versorgung diskutiert. Mit einem Impuls zum Thema Translation bei Diagnostika rundete Peter Lotz (Mayrfeld) die AG-Sitzung ab.

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