Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen

Der Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen wird zum neunten Mal ausgeschrieben Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen vergibt 2016 in enger Kooperation mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e. V. erneut einen Preis für ein Forschungsprojekt, das sich dem Thema Seltene Erkrankungen widmet. Der mit 50.000 Euro dotierte Forschungspreis ist nach der Schirmherrin von ACHSE, Eva Luise Köhler, benannt.

Bewerbungsschluss für den Forschungspreis ist der 6. September 2015. Die feierliche Vergabe an den oder die Preisträger erfolgt voraussichtlich am 28. Februar 2016 in Berlin. Interessierte Wissenschaftler erhalten detaillierte Informationen zur Bewerbung und die Bewerbungsunterlagen unter www.achse-online.de

 


 

Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Donauanrainerstaaten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Donauanrainerstaaten bekannt

Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken zwischen Ländern des Donauober- und -unterlaufs mit deutscher Beteiligung. Die Projektanträge sollen vor allem die wichtigsten Bereiche der EUSDR (einschließlich der Leuchtturmprojekte und/oder der Nexus-Ansätze des „Joint Research Centre“) bzw. die spezifischen Herausforderungen im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 adressieren. Dem Netzwerkausbau in den Themenbereichen Klima, Energie, Gesundheit, Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation sowie in den Schlüsseltechnologien, die auf diese Themen ausgerichtet sind, wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen.

Der Förderzeitraum besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Förderphasen von jeweils bis zu zwölf Monaten Dauer, die zusammen beantragt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Förderphase sowie positiver Bewertung der Erfolgsaussichten des weiteren Vorhabenverlaufs werden die für die zweite Förderphase bewilligten Gelder freigegeben.

Zuwendungsempfänger auf deutscher Seite können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – mit Sitz in Deutschland und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/28840.php

 


 

Förderung von „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur Verbreiterung der Rohstoffbasis“

Die Förderrichtlinie „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur Verbreiterung der Rohstoffbasis“ ist eine Konkretisierung der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung im Rahmen der prioritären Zukunftsaufgabe „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“. Die Fördermaßnahme ist Teil der Leitinitiative „Green Economy“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA)“ – Ressourcen intelligent und schonend nutzen. Im Fokus dieser Fördermaßnahme steht die stoffliche Nutzung von Kohlenstoffdioxid zur Verbreiterung und Sicherung der Rohstoffbasis der chemischen Industrie und Senkung der Treibhausgasemissionen.

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (F&E) gefördert. Das Ziel ist, die Rohstoffbasis der chemischen Industrie durch die stoffliche Nutzung von CO2 zu verbreitern und so zu einer nachhaltigen Sicherung alternativer Kohlenstoffquellen beizutragen sowie die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern. Eine systemische Betrachtungsweise und interdisziplinäre Zusammenarbeit wird erwartet.

Vorausgesetzt wird zudem eine belastbare, wertschöpfungskettenübergreifende Bilanzierung des Lebenszyklus (life cycle assessment, LCA) der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte zum Abschluss der Projekte, z. B. nach ISO 14040 ff.

Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Umsetzung der Projekte praxisreife Lösungen avisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden. Dies ist im Verwertungsplan entsprechend darzustellen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/28864.php

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien bekannt.

Gefördert wird die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung (FuE) zwischen Deutschland und Argentinien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustauschs bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Gemäß den bilateralen Vereinbarungen der WTZ-Kommissionssitzung 2013 werden prioritär Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:

  • Bioökonomie und Biomedizin
  • Umweltforschung und Geowissenschaften (inklusive Meeres- und Polarforschung)
  • Ingenieurswissenschaften (inklusive Informations- und Kommunikationswissenschaften)
  • Geistes- und Sozialwissenschaften (als Querschnittsthema, wenn in thematischem Zusammenhang mit den vorgenannten Themen)

Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Informationen unter: www.internationales-buero.de/de/7303.php

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Chile

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Chile bekannt.

Gefördert wird die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Chile, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Es sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Projektkooperationen initiiert werden. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei fördernden Institutionen wie z. B. BMBF, Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.

Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chilenischen und der deutschen Partner gelegt. Besonders begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen KMU aus Deutschland.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Nachhaltige Nutzung von Naturressourcen
  • Biotechnologie
  • Bioökonomie (Bioökonomie ist begrenzt auf Agrarproduktion nachhaltig gestalten; gesunde und sichere Lebensmittel produzieren; nachwachsende Rohstoffe industriell nutzen)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU mit Sitz in Deutschland – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Informationen unter: www.internationales-buero.de/de/7302.php

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de
  • Gründungsoffensive Biotechnologie, GO-Bio: https://www.ptj.de/go-bio

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