Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Professionell, praktisch und aktuell: Science4Life Online-Seminare vermitteln kompaktes Wissen für Gründer

Im Bereich der Unternehmensgründung gibt es zahlreiche Angebote zur Weiterbildung und Information. Gründer aus den Life Sciences und der Chemie haben es dank Science4Life einfacher, sich hier zurecht zu finden. Für sie bietet die Gründerinitiative seit über 18 Jahren professionelle Unterstützung an. Ein Ausschnitt des erprobten Wissens findet sich in der Science4Life Online-Seminarreihe. Die kostenfreien Vorträge bieten kompaktes Know-how für Gründer. Erfahrene Referenten liefern verständliche und umsetzbare Inhalte auf hohem Niveau. Die aktuellen Seminare thematisieren die Bereiche Marketing, Businessplan, Finanzierung und Teambildung. Teilnehmen kann jeder ganz einfach von zu Hause aus – benötigt wird lediglich ein Rechner mit einem Windows Betriebssystem ab Version Vista oder Mac und einem Internetanschluss, optimalerweise mit Lautsprechern oder USB-Headset.

Zudem gibt es speziell für die Businessplan-Erstellung ein detailliertes, kostenfreies Handbuch, das auf der Science4Life-Homepage heruntergeladen werden kann.

Die Termine der Online-Seminare 2016, jeweils von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr:

02.02.2016: Der Businessplan – die überzeugende Visitenkarte Ihres Geschäftsvorhabens
17.02.2016: GuV, Cash Flow, Bilanzen: So geben Start-ups ihrer Finanzierung ein Gesicht
09.03.2016: TEAM - Tun Einsehen Anfangen Mitmachen
15.03.2016: Frühphasenfinanzierung für Life Science-Unternehmen: was man TUN und LASSEN sollte

Da die Teilnehmerzahl der Seminare begrenzt ist, ist eine frühzeitige Anmeldung zu empfehlen. Ausführliche Informationen zu Science4Life, zum Businessplan-Wettbewerb und zu weiteren Angeboten finden Sie unter www.science4life.de, auf Facebook unter www.facebook.com/Science4Life.eV/ oder bei Twitter unter https://twitter.com/science4life_ev.

Kontakt:
Geschäftsstelle des Science4Life e.V.
Industriepark Höchst, Gebäude H 831
65926 Frankfurt
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Fax: 069 / 30 52 70 21
E-Mail: info@science4life.de

 

 

Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“

Unter dem Motto „NachbarschafftInnovation – Gemeinschaft als Erfolgsmodell“ startete der Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ und der Deutschen Bank für das Jahr 2016. Gesucht werden innovative Ideen und Projekte, die Deutschlands Zukunft gestalten. Demografischer Wandel, Globalisierung, Zuwanderung oder die Umstellung auf erneuerbare Energien: Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die der Staat, Unternehmen, Institutionen und andere gesellschaftliche Akteure nur mit dem Engagement der Bürger meistern können. „Gemeinschaft und Nachbarschaft sind Erfolgsfaktoren, um die innovativen Lösungen für Aufgaben zu finden, die den Standort Deutschland stärken und seine Zukunftsfähigkeit fördern“, begründet Jürgen Fitschen, Co-Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Bank, das diesjährige Thema des deutschlandweiten Innovationswettbewerbs.

Bis einschließlich 3. März 2016 läuft der Bewerbungszeitraum für Projekte aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Bildung und Gesellschaft. Melden können sich Projekte, die das Potenzial von Nachbarschaft nutzen und den Mehrwert gemeinschaftlichen Handelns in den Vordergrund stellen – ob in Kooperationen, Wirtschaftsgemeinschaften, Netzwerken oder Nachbarschaftsinitiativen. Unter www.ausgezeichnete-orte.de können Firmen, Sozialunternehmer, Projektentwickler, Kunst- und Kultureinrichtungen, Universitäten, soziale und kirchliche Einrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände, Genossenschaften sowie private Initiatoren ihre Bewerbung einreichen.

Auf die Bekanntgabe der Preisträger am 31. Mai 2016 folgt ein abwechslungsreiches Jahr für die „Ausgezeichneten Orte 2016“. Gleich im Juni gibt es im Rahmen eines Netzwerktreffens in Berlin für alle Preisträger die Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Im Oktober wählt ganz Deutschland in einer Online-Abstimmung den Publikumssieger unter den Preisträgern. Ein Empfang aller Preisträger mit der Ehrung der sechs Bundessieger und des Publikumssiegers steht im November an. Während des Zeitraums Juni bis Dezember feiert jeder Preisträger seine eigene Preisverleihung und erhält zu diesem Anlass seine von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete Urkunde. Zusätzlich entsteht ein Buch, in dem jedes der ausgezeichneten Projekte vorgestellt wird.

Weitere Informationen unter: www.land-der-ideen.de/

 

 

Richtlinie zur Förderung von "Alternativmethoden zum Tierversuch"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von "Alternativmethoden zum Tierversuch". Bundesanzeiger bekannt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken.

Um dies zu erreichen wird das BMBF auch zukünftig FuE-Vorhaben mit dem Ziel fördern, die Verwendung von Tieren durch Alternativmethoden zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich sollen Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützt werden (Modul II). Der zeitnahen und möglichst umfassenden Ausschöpfung von 3R-Potenzialen wird in beiden Modulen große Bedeutung beigemessen.

In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. Förderwürdig sind Vorhaben, die den Ersatz von Tierversuchen, eine Reduktion von Versuchstierzahlen oder eine Minderung des Belastungsgrades bezüglich Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren erwarten lassen. Dies gilt auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie für die Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn dabei Tierversuche zur Anwendung kommen.

In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. Darüber hinaus sind ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts grundsätzlich förderfähig, sofern sie einen Beitrag zur Verbreitung von Alternativmethoden leisten können, der Bewertung bestehender 3R-Potenziale oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes dienen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1124

 

 

Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der europäisch-lateinamerikanischen/karibischen Initiative (ERA-NET) ERANet-LAC

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von internationalen

Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der europäisch-lateinamerikanischen/karibischen Initiative (ERA-NET) ERANet-LAC bekannt.

Die biregionale Partnerschaft in Forschung und Innovation zwischen der EU und Lateinamerika/Karibik hat sich in den letzten Jahren deutlich erkennbar entfaltet. Bei dem EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel in Madrid im Mai 2010 wurde ein Aktionsplan zur Intensivierung der Partnerschaft insbesondere in den Bereichen Innovation, Wissenschaft und Forschung verabschiedet und die Etablierung einer „Joint Initiative for Research and Innovation“ (JIRI) vereinbart.

Gefördert werden multilaterale Verbundvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner.

Gefördert werden folgende thematische Schwerpunkte aus den Bereichen Biodiversität und Klimawandel, Bioökonomie, Energie, Gesundheit und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

  • Ecosystem-based adaptation and resilience.
  • Waste management, recycling and urban mining
  • Biorefinery – Fractionation and valorisation of residual biomass to intermediate and/or final high added value bioproducts
  • Biorefinery – Lignocellulosic biorefinery platform: production of high-value bio-based products
  • Wind Energy – Advancement of small/medium-scale wind turbines in EULAC countries
  • Solar thermal energy – Energy storage technologies
  • Cancer – Improving the quality of care and quality of life of dying cancer patients
  • Infectious diseases – Research in prevention of infectious diseases and promotion of well-being
  • Improving wellbeing and inclusiveness through e-health, m-health, and active and assisted living (AAL) solutions
  • Smarter, inclusive and sustainable cities

Die deutschen Projektpartner werden die Zuwendung vom BMBF oder von der AiF Projekt GmbH aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi erhalten.

Antragsberechtigt für das BMBF sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1121

 

 

Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt eine Richtlinie zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekannt.

Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit interdisziplinären Forschungsprojekten zum Themenbereich Herzinsuffizienz.

Insbesondere soll die effektive Zusammenarbeit zwischen komplementären Forschungsgruppen mit transnationalen, innovativen Forschungsansätzen zur Diagnose und Therapie der Herzinsuffizienz gefördert werden. Projekte zur Entwicklung und Progression der HFREF und der HFPEF sollten auf den Zusammenhang zwischen auslösenden oder ursächlichen Faktoren (z. B. metabolische Faktoren) und den molekularen Effektoren sowie der Organfehlfunktion fokussieren. Die Forschungsvorhaben sollen eine klare translationale Perspektive haben, die zu erwartenden Ergebnisse sollen Beiträge zu Verbesserungen hinsichtlich der Schwere und dem Verlauf der Erkrankung leisten.

Die transnationalen Forschungsvorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:

  1. Früherkennung und Prognose der Herzinsuffizienz, z. B.
  2. Innovative Ansätze zur Prävention und Behandlung der Herzinsuffizienz oder der Umkehr des „Remodelings“
  3. Rolle der Schnittstelle zwischen dem Myokard und nicht-myozytischen Zellen in der Pathophysiologie der Herzinsuffizienz, z. B.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben, dort wo es angebracht ist, die folgenden übergreifenden Aspekte berücksichtigen:

  • interdisziplinäre Ansätze in der Herzinsuffizienzforschung, z. B. die Integration von Biomedizin, Physik, Chemie, Mathematik und der Systembiologie zur Entwicklung von Anwendungen für die Diagnose und Therapie;
  • geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben in angemessener Weise berücksichtigt werden, um weitere Erkenntnisse über die Entwicklung und den Fortschritt der Herzinsuffizienz sowie über Unterschiede im Behandlungserfolg zu ermöglichen.

Nicht gefördert werden:

  • interventionelle klinische Studien;
  • der Aufbau neuer Kohorten, Register und/oder Biomaterialbanken;
  • die Suche nach neuen Biomarker-Kandidaten.

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1126

 

 

Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung bekannt. Mit Hilfe klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten sollen Forschungsfragen bearbeitet werden, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland aufweisen.

Gefördert werden sollen:

  • Wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, kontrollierte klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen. Monozentrisch aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
  • Systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards.

Geschlechts- und altersspezifische Aspekte sollen bei den Projekten in angemessener Weise berücksichtigt werden. Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden, sind sie oder ihre Vertretungen bei allen Projekten in geeigneter Weise zu beteiligen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitations­einrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Unterauftragnehmer von den Antragstellenden in die beantragten Vorhaben einbezogen werden.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1128

 

 

Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu traumatischen Verletzungen des zentralen Nervensystems

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu traumatischen Verletzungen des zentralen Nervensystems bekannt

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit wichtigen Fragestellungen zu traumatischen Verletzungen des zentralen Nervensystems. Derartige Verletzungen führen häufig zu bleibenden Behinderungen und stellen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Gefördert werden können Vorhaben, die die gesamte Breite von Forschungsansätzen von der Untersuchung grundlegender Krankheitsmechanismen über klinische Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") bis hin zur Neurorehabilitation umfassen. Der Fokus der Bekanntmachung richtet sich auf Schädigungen des zentralen Nervensystems in Folge primärer, äußerer Gewalteinwirkungen. Dies umfasst akute Schädel-Hirn-Traumata und Rückenmarksverletzungen im gesamten Lebensverlauf.

Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:

  • Grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie von Schädel-Hirn-Traumata und ­Rückenmarksverletzungen. Dies kann die Entwicklung besonders innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen und Technologien zur Diagnose, Prävention oder zur Therapie der Folgen von Verletzungen des zentralen Nervensystems beinhalten.
  • Klinische Forschungsansätze (inklusive der Nutzung neuer und/oder bereits vorhandener klinischer Datensätze) zur Entwicklung neuer Verfahren zur Diagnose, Therapie oder Technologie-basierter Neurorehabilitation (z. B. Brain-Computer-Interfaces, EEG und bildgebende Verfahren) nach Verletzungen des zentralen Nervensystems.

Von der Förderung ausgenommen sind Ansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen unterstützt werden, oder bereits in der Vergangenheit Gegenstand einer Bundesförderung waren.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1129

 

 

Förderung von "CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen" im Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von "CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen" im Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³ bekannt.

Im Fokus von CLIENT II steht die Förderung nachfrageorientierter Forschung und Entwicklung (FuE)-Kooperationen mit ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Ziel ist, für konkrete Herausforderungen im Partnerland innovative und nachhaltige Lösungsansätze in den Themenbereichen Rohstoffeffizienz und Rohstofftechnologien, Wassermanagement, Klimaschutz/Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel, Landmanagement, Energiesysteme und Naturrisiken gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren. Gleichzeitig sollen damit neue Marktpotenziale für exportorientierte innovative deutsche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – erschlossen werden.

Im Zentrum der Fördermaßnahme CLIENT II steht die Durchführung anwendungsorientierter Verbundforschungsvorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen, die speziell an die Partnerländer angepasst sind und zur Bewältigung entsprechender Herausforderungen vor Ort beitragen. Die Entwicklungen von Prototypen oder pilothaften Anwendungen können ebenso gefördert werden, wie auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Einbringung neuer technischer Ausrüstungen in bestehende Anlagen, nicht jedoch hiermit verbundene Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen. Die Betrachtung nachgeschalteter Technologien ("End-of-Pipe") wird nicht ausgeschlossen, soweit diese eine effektive Lösung darstellen. Darüber hinaus sind Projekte zur Entwicklung insbesondere technologiebegleitender Dienstleistungen möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung und gegebenenfalls Verbundkoordination durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1123

 

 

Förderung von klinischer Forschung für die neue Anwendung von bereits bekannten Arzneimitteln (Repositionierung) bei Seltenen Erkrankungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von klinischer Forschung für die neue Anwendung von bereits bekannten Arzneimitteln (Repositionierung) bei Seltenen Erkrankungen bekannt.

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag für eine Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie seltener Krankheiten erwartet werden kann und die einen klaren transnationalen Ansatz verfolgen.

Das spezifische Ziel dieser Ausschreibung ist es, klinische und präklinische Pilot-Studien für die mögliche Anwendung von bereits existierenden Arzneimitteln bei Seltenen Erkrankungen zu fördern. Diese Arzneimittel sollen entweder schon zugelassen sein oder ihre klinische Sicherheit sollte bereits hinreichend nachgewiesen worden sein.

Zwei Arten von Pilot-Studien können gefördert werden:

Typ A: Präklinische Studien in einem Krankheitsmodell zur Bestätigung der Zielwirkung und – bei Bedarf (zum Beispiel im Fall von pädiatrischen Indikationen, bei denen juvenile tierexperimentelle Studien gerechtfertigt sein könnten) − zur Durchführung von zusätzlichen Toxizitätstests. Die Höchstdauer für die Durchführung der präklinischen Studien beträgt ein Jahr. Bei positivem Ergebnis folgt darauf eine Phase 1b- oder Phase 2a-klinische Studie zu Beginn des zweiten Projektjahrs, die für zwei weitere Jahre gefördert werden kann.

Für diese Bekanntmachung werden Phase 1b- und Phase 2a-Studien wie folgt definiert: Phase 1b-Studien werden in der Regel in der Zielpatientenpopulation durchgeführt, um die Machbarkeit zu etablieren (z. B. Zielwirkung, Pharmakodynamik/Pharmakokinetik, Anfangsdosierung des Arzneimittels), bevor eine Phase 2a-Studie durchgeführt wird. Phase 2a-klinische Studien liefern Daten über das Verhältnis von Dosierung und Wirkung für den jeweiligen Verwendungszweck (einschließlich Studien über die Auswirkungen der Dosierung auf die Sicherheit und auf Biomarker sowie Pilot-Studien).

Typ B: Phase 2-Studien, die zeigen sollen, dass das Arzneimittel die beabsichtigte Wirkung zeigt und das Potenzial hat, die gewünschten klinischen Ergebnisse in der vorgesehenen Patientenpopulation zu erreichen. Diese Studien können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Pilot-Studien können z. B. umfassen:

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1131

 

 

Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET COFUND zu antimikrobiellen Resistenzen (JPI-EC-AMR)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET COFUND zu antimikrobiellen Resistenzen (JPI-EC-AMR) bekannt.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Dynamik von Übertragung und Selektion antimikrobieller Resistenzen (AMR) auf genetischer, bakterieller, tierischer, menschlicher, gesellschaftlicher und der Umweltebene zu verstehen sowie präventive und intervenierende Maßnahmen zur Kontrolle von Resistenzen zu entwickeln und zu bewerten. Hierzu werden Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsschwerpunkte der teilnehmenden Länder zusammengebracht, um die Übertragung von Antibiotikaresistenzen mit einem „One-Health“-Ansatz anzugehen.

Internationale Forschungsansätze sind notwendig, um den Erwerb, die Persistenz und den Erhalt sowie die Über­tragung von resistenten Organismen und von Resistenzgenen (Epidemiologie der Antibiotikaresistenz) zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragestellungen von Bedeutung:

  • Selektion von Resistenzen und ihre Übertragung zwischen Personen und zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Quellen;
  • Erfolgsbedingungen von Klonen, Organismen und Resistenzmustern und die Rolle verschiedener genetischer ­Elemente;
  • Fitness resistenter Bakterien in der Klinik, im täglichen Zusammenleben, im tierärztlichen Bereich sowie in der ­Umwelt.

Für die Identifizierung zielführenderer präventiver Maßnahmen und Handlungsanweisungen zur Kontrolle von Resistenzen sind folgende Forschungsfelder relevant:

  • quantitative Multi-Level-Modellierung zum Verständnis der Verbreitung antimikrobieller Resistenzen zwischen verschiedenen Bereichen;
  • Risikobewertungsstudien zur Abschätzung, welche der verschiedenen Übertragungswege aus der Umwelt oder dem Tier auf den Menschen die wichtigsten sind, zum Zweck der Eindämmung der Übertragung resistenter Organismen;
  • mögliche Interventionen und neue Strategien, die das Vorkommen, die Übertragung und das Expositionsrisiko in Klinik, Tiermedizin, täglichem Zusammenleben und der Umwelt kosteneffektiv und nachhaltig minimieren.

Ausgeschlossen sind:

  • Entwicklung neuer antimikrobieller Medikamente, die weniger auf Resistenz selektionieren oder die Übertragung verhindern;
  • Entwicklung oder Erprobung diagnostischer Werkzeuge, die die Selektion oder die Übertragung von AMR über­wachen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1133

 

 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

 

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