Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung

Ende Juli hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) vorgelegt. BIO Deutschland hat dazu eine Stellungnahme verfasst und in einer Anhörung im BMG im August verdeutlicht, dass die Einführung einer Umsatzschwelle im ersten Jahr nach der Zulassung die Entwicklung innovativer Therapien behindert. Übersteigt der Apothekenverkaufspreis eines neu zugelassenen Medikaments einen Betrag von 250 Millionen Euro einschließlich Umsatzsteuer, soll ab dem Folgemonat der Erstattungsbetrag gelten, den der Hersteller mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen verhandelt. Diese Neuregelung sollte nach Ansicht von BIO Deutschland gestrichen werden. Sie betrifft insbesondere hochinnovative Arzneimittel, für die oft ein besonders hoher Bedarf besteht. Die Biotechnologiebranche trägt maßgeblich zur Entwicklung solcher Arzneimittel bei. Gleichzeitig begrüßte BIO Deutschland die weiteren vorgeschlagenen Neuregelungen zur besseren Be-rücksichtigung von Antibiotikaresistenzen im Rahmen der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung sowie die Regelungen zur Verbesserung der Verfahren bei der Vergütung von Diagnostika. Weitere Punkte, die der Verband in der Stellungnahme kommentierte sind u. a. die Verlängerung des Preismora-torium, die Konkretisierung der Möglichkeit, Preis-Mengen-Regelungen zu treffen, und Änderungen bei der frühen Nutzenbewertung für den Fall, dass neue Erkenntnisse vorliegen.

Den Text der Position können Sie hier abrufen:
www.biodeutschland.org/positionspapiere.html

Die Pressemitteilung zur Stellungnahme finden Sie unter:
www.biodeutschland.org/pressemitteilungen.html

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