Telefonkonferenz der AG Schutzrechte und technische Verträge

Die Patent- und Schutzrechtsexperten von BIO Deutschland telefonierten Mitte Juni. Auf der Agenda stand neben dem Austausch zu aktuellen Entwicklungen in den USA auch die „Early Certainty“ Initiative des Europäischen Patentamtes. Als Gast berichtete Deborah Pollack-Milgate von der US-Kanzlei Barnes & Thornburg über die US-Entscheidungen zu Ariosa vs. Sequenom, bei der die Frage zur Entscheidung vorlag, wie weit bzw. eng 35 USC § 101 auszulegen ist. Dieser regelt, dass natürlich vorkommende Phänomene nicht patentierbar sind („product of nature“). Die Richter entschieden, dass der vorliegende Patentantrag, mit dem fötale genetische Defekte durch Detektion freier fötaler DNA im Plasma oder Serum der Mutter analysiert werden kann, nicht die Hürde des innovativen Schritts aufweist, um patentierbar zu sein. Zudem diskutierten die Experten die Octane-Entscheidung, in der eine Klarstellung zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten beim Unterliegen in Patentstreitverfahren erfolgte. Dies ist insofern ungewöhnlich, da in den USA bisher strikt der Grundsatz galt, dass jede Partei seine eigenen Anwaltskosten trägt. Mit der Entscheidung machten die Richter deutlich, dass im Ausnahmefall die Übernahme gegnerischer Anwaltskosten im Unterliegensfall möglich ist.

Ferner diskutierten die Patentexperten die Initiative des Europäischen Patentamtes, mit der eine Verfahrensbeschleunigung umgesetzt werden soll ("Early Certainty Initiative“). Hier steht zu befürchten, dass durch die Verfahrensbeschleunigung die Qualität der Prüfung erheblich beeinträchtig wird.

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