Abstimmung des EU-Ministerrats über Maislinie 1507
Branchenverband kritisiert gängige Praxis bei Zulassung
(Berlin, 11.02.2014) – BIO Deutschland, der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, kritisiert anlässlich der heutigen Abstimmung des EU-Ministerrats über die Maislinie 1507 die Zulassungsverfahren für gentechnische veränderte (gv) Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union. Die EU- Direktive (1829/2003), die diese Zulassung regelt, stellt als Zulassungskriterium die Sicherheit von Mensch und Umwelt in das Zentrum der Erwägung. Das begrüßt BIO Deutschland. Durch die verschiedenen nachgeschalteten Schritte im Anschluss an die Sicherheitsbewertung wird das Verfahren in der Praxis aber auf unakzeptable Weise verlängert. Wie an der Zulassung der Maislinie 1507 zu sehen war, kann der Prozess über zwölf Jahre hinausgezögert werden. Jetzt hat der Ministerrat abgestimmt, allerdings nur weil der Hersteller beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) diesen Schritt eingeklagt hatte. BIO Deutschland unterstützt das Vorsorgeprinzip als unabdingbare Grundlage für die Zulassung von gv Organismen. Dennoch kann es nicht als gängige Praxis akzeptiert werden, dass Probleme bei der politischen Mehrheitsfindung ein Zulassungsverfahren trotz mehrfachen Nachweises der Unbedenklichkeit eines Produktes, über einen solchen Zeitraum hinauszögern. Diese Praxis verhindert Innovationen und schadet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht die Ressourcen haben, einen solchen Weg zu beschreiten. Außerdem behindert der Aufwand die Entwicklung von Pflanzen für kleinere Nischenmärkte, die in Zukunft dringend gebraucht werden, beispielsweise für Zonen mit trockenen und salzigen Böden oder besonderen Pflanzenkrankheiten.
Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland, kommentiert: „Rechtssicherheit ist für innovative Unternehmen unabdingbar. Nur dann kann sich der Schritt lohnen, in Forschung und Entwicklung neuer Produkte zu investieren und deren Zulassung zu beantragen. Wie die Zulassungs-Odyssee der Maislinie 1507 zeigte, ist diese Rechtssicherheit nicht gegeben. Dies macht es gerade für kleine und mittlere Unternehmen unattraktiv in Innovationen zu investieren.“ Hier seien dringend Nachbesserungen nötig wie beispielsweise die Einführung von Fristen für die Entscheidungen der Verfahrensbeteiligten, um so den Prozess zu beschleunigen und überschaubar zu halten, erklärt Heinrich weiter.
Zulassung der Maislinie 1507
Der Antrag zur Zulassung wurde 2001 durch Pioneer/Dow AgroScience gestellt. Nach einer Erstbewertung durch die spanischen Behörden im gleichen Jahr erstellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2005 ein Gutachten, das zu dem Schluss kommt, der gv Mais sei so sicher wie konventioneller Mais. 2008 verschiebt die EU-Kommission die Zulassungsentscheidung und fordert eine erneute Sicherheitsbewertung. Diese bestätigt die Ergebnisse der Untersuchung von 2005. Nach einem Entscheidungsvorschlag der Kommission kommt der Rat 2009 zu keiner qualifizierten Mehrheit. 2012 wird die Sicherheitsbewertung aktualisiert, ohne negative Effekte festzustellen. Die Kommission lässt das Verfahren nun ruhen, bis – aufgrund der Entscheidung des EuGH – nun eine Entscheidung herbeigeführt werden musste.
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