Botschaften zum Schutz geistigen Eigentums
Rechte an geistigem Eigentum sind das Fundament für Innovation und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, höheren Steuereinnahmen und einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes bei und steigern die Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen mit einem guten IP-Schutz wachsen in der Regel schneller, stellen mehr Mitarbeiter ein und sind erfolgreicher.
Besonders für die in Deutschland durch viele KMU und Start-ups geprägte Biotechnologiebranche ist der Schutz von Innovationen und geistigen Eigentum von entscheidender Bedeutung, um Investitionen für die Weiterentwicklung eigener Produkte und Dienstleistungen zur Umsetzung neuer Technologien bis hin zur Marktreife zu rechtfertigen. Insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Finanzmitteln sind Patente in der Regel für kleinere Unternehmen eine essentielle Voraussetzung und ebnen ihnen so den Weg zum geschäftlichen Durchbruch. Daneben sind Patente auch ein entscheidender Faktor bei Lizenz- oder Kooperationsvereinbarungen, die es ermöglichen, mit patentierten Erfindungen neue Märkte zu erschließen.
Zur Förderung biotechnologischer Innovationen in Deutschland sind folgende Maßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums erforderlich:
- Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung von IP-Schutzrechten.
- Keine Beschränkung des Patentschutzes durch EU-weite Einführung von Zwangslizenzen. Eine Ausweitung der bestehenden Regelungen würde das bestehende Patentsystem erodieren und die zu fördernde Innovationsbereitschaft in Europa, d. h. auch in Deutschland, in Frage stellen.
- Steigerung der Attraktivität von Investitionen in Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland durch Ausbau der Steuererleichterungen der deutschen Industrie im Bereich der Forschungsförderung.
- Besserer Schutz von Innovationen durch Erleichterung des faktischen Zugangs zum IP- und Know-how-Schutz durch Unterstützung von KMU durch Schulungen und finanzielle Förderung bei Patentanmeldungen.
- 50-prozentige Reduktion der europäischen Anmeldungs-, Prü¬fungs- und Erteilungsgebühren sowie der nationalen Gebühren, insbesondere der Jahresgebühren, für KMU, Universitäten und freie Erfinder.
- Einführung einer Schonfristregelung für alle Arten von Schutzrechtsanmeldungen, die bei dem be-stehenden Druck in der Branche, wissenschaftliche Ergebnisse rasch zu veröffentlichen, das Ri¬siko von Vorveröffentlichungen einer Erfindung vor der Anmeldung für Unternehmerinnen und Un-terneh¬mer, ihre Mitarbeitenden und Investoren verringert.
- Im Falle einer Insolvenz sollen bei einem Verkauf von Schutzrechten keine Behinderungen durch ein Vorkaufsrecht des Arbeitnehmererfinders (§ 27 ArbEG) auftreten.
- Angemessene Berücksichtigung der Belange der deutschen Biotechnologieindustrie bei den Verhandlungen über die Harmonisierung von Kernbereichen des materiellen Patentrechts.
- Bestmögliche personelle und sachliche Ausstattung nationaler und multi-nationaler IP-Institutionen und Steigerung der Patentqualität.