Investitionsprüfungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz

Die Bewertung ausländischer Direktinvestitionen ist vor dem Hintergrund des Schutzes sicherheitspolitischer Belange Deutschlands, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und Europa sowie dem Ziel der Bundesregierung, das Innovations- und Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu steigern, eine schwierige Aufgabe. Es gilt eine differenzierte und ausgewogene Entscheidungsfindung sicher zu stellen. Am Beispiel der deutschen Biotechnologie-Industrie wird sehr deutlich, dass es auf Nuancen ankommt, um keine Benachteiligung einer Branche zu manifestieren. In Spitzentechnologie-Branchen ist Zeit – nicht nur in Pandemiezeiten – ein zentraler Faktor.

Innovative Unternehmerinnen und Unternehmer wirken mit ihren neuen Geschäftsideen erfrischend auf die Märkte. Sie sorgen dafür, dass eine Innovation etwas zur Wertschöpfung direkt am Standort beiträgt. Und sie schaffen Arbeitsplätze. Die Biotechnologieunternehmen in Deutschland sind solche forschenden, kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie tragen entscheidend zur Wertschöpfung am Standort bei. Die Bruttowertschöpfung der Biotechnologieunternehmen in der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) ist über die letzten zehn Jahre überdurchschnittlich gewachsen – stärker als die Gesundheitswirtschaft selbst. Damit ist die Biotechnologie ein Werttreiber der Gesundheitswirtschaft (vgl. dazu Bruttowertschöpfung der Biotechnologie in Deutschland in BMWi, Gesundheitswirtschaft - Fakten & Zahlen Ausgabe 2019). Der Beitrag der Biotechnologieunternehmen für die Stärkung des Standortes zeigt sich zudem deutlich in den Arbeitsplatzzahlen. In den vorwiegend mittelständisch geprägten Biotechnologie-Unternehmen wuchs die Anzahl der Arbeitsplätze 2019 um rund 16 Prozent (vgl. Biotechnologiereport EY 2020).

Die Entwicklung von Spitzentechnologieprodukten ist mit einem hohen Risiko behaftet, vor allem für die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre Angestellten. In der Biotechnologie wird das unternehmerische Risiko meist durch gründungswillige Forscherinnen und Forscher getragen und von einem hohen und langfristigen Bedarf an Kapital auf einem risikobehafteten Prozess begleitet. Statistisch gesehen erreicht nur eines von zehn in der Klinik erprobten Medikamenten den Patienten. Diesem einen Arzneimittel stehen am Ende Entwicklungskosten von durchschnittlich mehreren hundert Millionen Euro bis zu über eine Milliarde gegenüber. Daher sind Biotechunternehmerinnen und -unternehmer stetig auf der Suche nach frischem Kapital zur Finanzierung der Forschung und Entwicklung (FuE). Da Bankkredite für viele biotechnologische Geschäftsmodelle nicht in Frage kommen, ist vielfach Venture-Kapital das Mittel der Wahl. Der deutsche Venture-Kapitalmarkt ist international gesehen schwach ausgeprägt. Deshalb ist es nicht selten, dass ausländische Investitionen in deutsche Biotechnologieunternehmen erfolgen.

Ausländische Direktinvestitionen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung. Für die Unternehmen der Biotechnologiebranche sind sie sogar überlebensnotwendig. Es muss daher darauf geachtet werden, dass die Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht zur Hürde bei der Finanzierung wird. Ansonsten droht der ohnehin in Europa eher spärliche Strom an Eigenkapital für Investitionen in Innovationen, z. B. in Biotechnologie, gänzlich zu versiegen.

BIO Deutschland hat die branchenrelevanten Punkte bei der Investitionsprüfung in der Stellungnahme zur 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung adressiert. Die Stellungnahme finden Sie hier.