Äußerungen des Verbandes bei der Anhörung im G-BA zur neuen Erprobungsregelung

Am 29. Februar fand im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine öffentliche Anhörung der Arbeitsgruppe „Geschäftsordnung-Verfahrensordnung“ zur neuen Erprobungsregelung für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter Beteiligung von BIO Deutschland statt.

Die durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz zu Jahresbeginn eingeführte Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) sieht vor, dass der G-BA im Rahmen seiner Überprüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eine Richtlinie zur Erprobung beschließen kann, um die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Beruht die technische Anwendung der Methode maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes, muss dessen Hersteller sich zur Übernahme der Erprobungskosten verpflichten, ansonsten wird die Methode von der Erstattung ausgeschlossen.

Zurück