März 2008
AG "Schutzrechte und technische Verträge" zum Thema Europäische Patentgerichtsbarkeit
Elf Mitglieder der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" diskutierten Ende Februar via Telefonkonferenz über das Thema Europäische Patentgerichtsbarkeit für Nichtigkeits- und Verletzungsklagen.
Die Arbeitsgruppe befürwortet ein dreigeteiltes Verfahren für Nichtigkeits- und Verletzungsklagen bezüglich europäischer Patente und der aus ihnen abgeleiteten nationalen Patente. Dabei soll die Erstinstanz ein Gericht am Firmensitz des Beklagten sein und als Verfahrenssprache die Landesprache benutzt werden. Die Zweitinstanz soll ein zentrales europäisches Gericht mit Sitz in einem der EU-Vertragsstaaten sein. Die Gerichte erster und zweiter Instanz sollen einerseits aus technisch und andererseits juristisch qualifizierten Richtern zusammengesetzt sein. Die dritte und letzte Instanz (Rechtsmittelinstanz) sollte dann der europäische Gerichtshof werden. In diesem Fall kann die bisherige Zweiteiligkeit der Verfahren (Nichtigkeitsklagen und Verletzungsklagen) aufgegeben werden.
Als Gründe für die Beibehaltung der nationalen Zuständigkeit wurden insbesondere in Deutschland die kurze Verfahrensdauer, die relativ geringen Kosten und die Kompetenz der hiesigen Gerichte aufgeführt.
Die Arbeitsgruppe würde gerne zuätzlichen Input von weiteren Mitgliedunternehmen bekommen. Darum bitten wir Sie, Anmerkungen zu oder Erfahrungen mit Nichtigkeits- und Verletzungsklagen auf nationaler und europäischer Ebene oder zum dargestellten dreigeteilten Verfahren den Leitern der Arbeitsgruppe, Dr. Rainer Wessel (Vorstandssprecher Ganymed Pharmaceuticals AG, r.wessel@ganymed-pharmaceuticals.com) und Dr. Martin Pöhlchen (Geschäftsführer der MAPO GmbH, mpoehlchen@t-onlie.de) mitzuteilen.