Aktuelles aus dem Bundestag: Gentechnikfreie Regionen und Modernisierung des Vergaberechts

Auf der Tagesordnung der 179. Sitzung des Bundestages am Donnerstag dem 25. September standen zwei für die Biotech-Branche wichtige Punkte: Die Modernisierung des Vergaberechts und die Schaffung gentechnikfreier Zonen innerhalb Deutschlands

Erste Beratung Bundesregierung: Modernisierung des Vergaberechts
Diskutiert wurden die Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs 16/10117) insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Mittelstandsklausel, die eine vorrangige Vergabe nach Losen vorsieht und nur im Ausnahmefall eine Gesamtvergabe zulassen will. Dadurch soll es insbesondere dem Mittelstand möglich sein, mitzubieten. Die Mittelstandsklausel wurde von allen Fraktionen begrüßt.

Die GRÜNEN fordern jedoch einen umfassenderen Rechtsschutz: "Bisher gibt es nur dann einen umfassenden Rechtsschutz (Primärrechtsschutz), wenn der Auftrag oberhalb der relativ hohen Schwellen für eine EU-weite Ausschreibung liegt. Unterhalb der Schwellenwerte – bei 90% der Vergabeverfahren – gibt es dagegen keine Möglichkeit, ein laufendes Verfahren wegen Verfahrensmängeln zu stoppen.

Nicht nur, dass dieses Problem bestehen bleibt. Beim Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte will die Regierung die Fristen verkürzen, die Gebühren verdoppeln und die Ermittlungsbefugnisse der Vergabekammern beschränken. Darunter leiden vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben."

Die FDP und die GRÜNEN finden die bürokratischen Hürden für den Mittelstand noch zu hoch. Sie plädierten für eine Deregulierung mit dem Vorschlag ein Firmenregister anzulegen, so dass bei einem erneuten Bieten die Zuverlässigkeit und ähnliche Kriterien nicht erneut nachgewiesen werden müssen (Präqualifizierung). Ferner müsse den KMU zugestanden werden, kleinere Fehler in den Unterlagen korrigieren zu können.

Zweiter wesentlicher Punkt in der Diskussion waren die neuen sogenannten vergabefremden Aspekte (ökologische, innovative und soziale Aspekte), die einer Ausschreibung zugrunde gelegt werden können.

Die GRÜNEN fordern eine konkretere Ausgestaltung und Spezifizierung dieser Aspekte durch Leitfäden und entsprechende Verweise auf Zertifikate.

Die SPD stellt die Diskrepanz zwischen Gesetzesbegründung und dem Gesetzestext heraus und plädiert für eine Klarstellung - "das was gewollt ist, soll auch in den Text".

Der Gesetzentwurf wurde an die entsprechenden Bundestagsausschüsse überwiesen.

Beratung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion zum Thema Gentechnikfreie Regionen stärken
Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN stellte den Antrag (Drs 16/10202), die Bundesregierung solle Forderungen aus Bayern auf gentechnikfreie Regionen aufnehmen und weiter entwickeln. Der Antrag der GRÜNEN wurde als politischer Schachzug im Hinblick auf die Landtagswahlen in Bayern gedeutet. Neben allgemeinen Schuldzuweisungen (Wer ist für die Zulassung von MON 810 verantwortlich?) wurde über die Verunreinigung des Honigs (divergierende Gerichtsurteile aus Brandenburg und Augsburg) und Auskreuzungen diskutiert.

Die Union und FDP wiesen auf die Möglichkeiten der Agro-Gentechnik hin und plädierten für einen verantwortungsvollen Umgang.

Die SPD forderte eine bessere/genauere und verpflichtende Kennzeichnungspflicht. Ferner forderte sie – zusammen mit der LINKEN und den GRÜNEN – eine regionale/kommunale Entscheidungsfreiheit. Die UNION wies darauf hin, dass einer regionalen Entscheidungsfreiheit die europäischen Regelungen entgegenstehen.

Der Antrag wurde an die Bundestagsausschuss für Ernährung und Umwelt überwiesen.

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