Anhörung der Biopatentrichtlinie im Bundestag

Am 11. Mai fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt, an der BIO Deutschland als Gast teilnahm und auf der das Thema Biopatentrichtlinie diskutiert wurde. Zuvor hatte sich die BIO Deutschland-Arbeitsgruppe (AG) "Schutzrechte und technische Verträge" im April kritisch mit dem Antrag des Landes Hessens im Bundesrat zur Änderung der sogenannten Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44/EG) auseinander gesetzt und einigen BioRegionen eine Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Der Antrag für die Sitzung war von Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden. Diskutiert wurde über die Interpretation und den Änderungsbedarf zu Art. 53 b EPÜ und Art. 4 Abs. 1 b Biopatentrichtlinie ("... im Wesentlichen biologische Verfahren...") zu den Patenten, die auch Pflanzen und Tiere erfassen, und ob Patente auf Gene nur für eine konkrete Anwendung erteilt werden sollten.

Einigkeit konnte zwischen den Experten jedoch nicht erzielt werden. Während Vertreter der Industrie ausführten, dass zurzeit kein Änderungsbedarf bestehe, sprachen sich der Deutsche Bauernverband und Umweltschützer für eine Nachbesserung der Biopatentrichtlinie aus.

Vor negativen Auswirkungen auf den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland im Falle eines fehlenden Patentschutzes in der Biotechnologie warnten Industrievertreter: Biopatente griffen keineswegs in die konventionelle Züchtung ein. Außerdem erhalte der Patentinhaber auch nur ein "zeitlich begrenztes Nutzungsrecht". Darüber hinaus führe ein fehlender Patentschutz zu sinkenden Anreizen, in die Biotechnologie zu investieren.

Im nächsten Schritt wird der federführende Rechtsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung verfassen, die für die Beschlussfassung im Bundestag benötigt wird. Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, die derzeit geltende EU-Regelung, die erst nach zehnjähriger Diskussion in den europäischen Gremien beschlossen wurde, neu "angepasst" wird.

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