Anhörung im Bundestag zur Unternehmensteuerreform mit BIO Deutschland-Beteiligung

Die BIO Deutschland wurde zu einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages zur geplanten Unternehmensteuerreform als Experte eingeladen. Am 25. April warnten Prof. Dr. Dirk Honold, Leiter der Arbeitsgruppe "Finanzen & Steuern", und Dr. Viola Bronsema, Geschäftsführerin des Verbandes, eindringlich vor den Folgen bei der Umsetzung des Reformentwurfes für den innovativen Mittelstand.

Außer BIO Deutschland wurden 68 Verbände und Vereinigungen sowie verschiedene Einzelsachverständige zur öffentlichen Anhörung eingeladen. Die Vertreter der Fraktionen haben die BIO Deutschland zu den Punkten "Verlustvorträge" und "Funktionsverlagerungen" befragt.

Nach dem geplanten § 8c KStG-E sollen allein durch einen unmittelbaren oder mittelbaren Anteilseignerwechsel (innerhalb eines Fünfjahreszeitraums) von mehr als 25% diese Verluste steuerlich anteilig entfallen. Bei einem Anteilseignerwechsel von mehr als 50% ist ein vollständiger Wegfall dieser steuerlichen Verluste vorgesehen.

BIO Deutschland stellte klar, dass vor allem junge Technologieunternehmen zur Finanzierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auf Venture Capital beziehungsweise Private Equity angewiesen sind. Folglich gingen so genannte Finanzierungsrunden privater Kapitalgeber regelmäßig mit einer Veränderung der Beteiligungsstruktur einher. Sofern allein hierdurch bestehende steuerliche Verlustvorträge anteilig oder gar ganz untergingen, müssten private Kapitalgeber im Ergebnis aus der Substanz, das heißt dem Eigenkapital des jeweiligen Unternehmens, zu entrichtende Steuern mitfinanzieren. Hierdurch erhöht sich das unternehmerische Wagnis privater Kapitalgeber und wird es für junge Technologieunternehmen schwieriger, das zur Entwicklungs- und Wachstumsfinanzierung erforderliche Eigenkapital zu gewinnen.

Nach § 1 Abs. 3 AStG-E sollen bei Funktionsverlagerungen im Rahmen eines Transferpakets künftig auch noch nicht realisierte Gewinnpotentiale steuerlich erfasst werden. Für die betreffenden Unternehmen kann dies steuerlich Existenz gefährdende Ausmaße annehmen. Hinzu kommt, dass die betreffenden Unternehmen für einen nötigen Fremdvergleich längst nicht auf die Datenbasis zurückgreifen können, wie sie sich die Finanzverwaltung zwischenzeitlich erarbeitet hat. Auch insoweit sind zeit- und geldaufwendige Auseinandersetzungen vorprogrammiert.

Zu diesem Thema gab die BIO Deutschland zu bedenken, dass die geplante Neuregelung eine Verlagerung von Forschung und Entwicklung ins Ausland fördern kann. Dies sei mit den Zielsetzungen der Bundesregierung, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung zu verbessern, gänzlich unvereinbar.

Sofern die Besteuerung von Funktionsverlagerungen aus dem In- ins Ausland ("Outboundfälle") im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Unternehmensteuerreform 2006 festgeschrieben würde, müsse konsequenterweise für den umgekehrten Fall, das heißt der Verlagerung von Transferpaketen ins Inland ("Inboundfälle"), eine Aktivierung des Transferpakets erfolgen. Anschließend müsse das aktivierte Transferpaket Steuer mindernd abgeschrieben werden können. Eine solche Lösung könne den Technologiestandort Deutschland attraktiver machen, da durch die Abschreibungsmöglichkeit ein steuerlicher Anreiz für einen Technologietransfer ins Inland geschaffen wird.

Mittlerweile haben Politiker aller Parteien sich in Teilen den Argumenten der BIO Deutschland angeschlossen. So hat kürzlich die Arbeitsgruppe Bildungs- und Forschungspolitik der Unionsfraktion im Bundestag damit gedroht, ihre Zustimmung zu dem Reformprojekt zu verweigern, wenn dieses nicht noch zugunsten forschender Unternehmen verändert wird. Einen entsprechenden Brief haben laut Angaben des Handelsblattes die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ilse Aigner (CSU), und ihr Stellvertreter Michael Kretschmer (CDU), an Fraktionschef Kauder (CDU) geschrieben. Christine Scheel, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hatte sich bereits vor wenigen Wochen in der Süddeutschen Zeitung im Sinne des innovativen Mittelstandes geäußert.

Den Text der Stellungnahme der BIO Deutschland finden Sie unter: "Positionspapiere"

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