Anhörung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Mitten in der Urlaubszeit und mit relativ kurzer Frist erreichte BIO Deutschland ein Schreiben vom Bundesgesundheitsministerium mit der Bitte um Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). BIO Deutschland reichte eine entsprechende Stellungnahme fristgerecht ein und beteiligte sich auch an der mündlichen Anhörung am 14. August. Dabei wiederholte der Verband seine Forderung nach verpflichtenden Interoperabilitätsfunktionen für Hersteller von Krankenhaus-Informationssystemen (KIS) und Praxisverwaltungssystemen (PVS), kritisierte die unbefriedigende Opt-Out-Regelung sowie die fehlende Einbeziehung der Industrie beim Arbeitskreis nach §303d. Zudem sprach sich BIO Deutschland für stärkere Durchgriffsrechte bei der federführenden Aufsichtsbehörde aus und betonte die notwendige Anschlussfähigkeit an den europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.

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