Anhörungen zu Vaterschaftstests und ökologischem Anbau

Mitte Dezember dieses Jahres fand im Bundestag vor dem Rechtsausschuss eine Anhörung zum Thema Vaterschaftstests statt. Zu diesem Thema hatte bereits BIO Deutschland mit einer Stellungnahme Position bezogen (siehe
www.biodeutschland.org/position/BIO_D_Position-Diagnostikgesetz.(i).pdf).

Die Anhörung behandelte in erster Linie die Frage, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszulegen ist. Es hatte den "heimlichen Vaterschaftstest" eines Beschwerdeführers im Februar dieses Jahres zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu beauftragen, ein "Gesetz über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung der Familie" zu entwerfen und bis 31. 3. 2008 in Kraft zu setzen: "Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art.2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen."

Während der Anhörung wurde intensiv besprochen, wie die Rechte des Vaters, des Kindes und der Mutter am besten zu schützen wären und darüber welcher Umgang von Testproben und Fristen praxisnah und vernünftig sei.

Erschwerende Umstände müssen in Betracht gezogen werden. Etwa wenn später sowohl die Vaterschaft als auch die "Kinderschaft" (beispielsweise wenn der rechtliche Vater ein Pflegefall ist und die Kinder die Vaterschaft anfechten, um keine Verpflichtungen übernehmen zu müssen) angefochten werden, oder die Tatsache, dass bei manchen Familien mit Migrationshintergrund, die Feststellung der "falschen Abstammung" des Kindes das Todesurteil für die Mutter bedeuten kann.

BIO Deutschland hatte sich im Vorfeld für die Wahrung des Familienfriedens ausgesprochen und dafür, dass die Tests ohne Stigma und großen Aufwand von allen Beteiligten durchgeführt werden können. In 80 Prozent der Fälle ergibt das Testergebnis, dass der rechtliche Vater auch der biologische Vater ist. Dr. Ingrid Groß, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V., ging davon aus, dass bei Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzesentwurfs zweifelnde Väter weiterhin heimliche Vatertests durchführen lassen werden und im Bedarfsfalle dann in einem offiziellen Verfahren erneute Tests durchführen lassen müssten, weil das Gericht Ergebnisse heimlicher Tests als Beweismittel lt. BVG ablehnen müsste wegen "Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung". Wobei offensichtlich auch die Qualität der Testergebnisse ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellt.

BIO Deutschland wird den weiteren parlamentarischen Prozess im Sinne der Mitglieder begleiten.

Am gleichen Tag fand im Ausschuss für Ernährung eine Anhörung zum Thema "Ökologischer Anbau" statt. Hier waren sich beinahe alle Sachverständigen einig, dass der Ökologische Anbau in Deutschland weiter gefördert werden sollte. Gentechnisch veränderte Pflanzen wurden nur von Ernst-Friedrich Freiherr von Münchhausen (Gut Rosenkrantz, Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH) kurz zur Sprache gebracht: Beim Transport und bei der Lagerung mache ihm die "Verschmutzung" von Hallen und Lastwagen mit gentechnisch verändertem Material zu schaffen.

Die Umstellung der Landwirtschaft auf einen ökologischen Landbau soll weiterhin gefördert werden. Heinrich Graf von Bassewitz vom Deutschen Bauernverband charakterisierte die aktuelle Situation des Ökolandbaus als "grundsätzlich sehr positiv". Die Nachfrage übersteige bei vielen Produkten das verfügbare Angebot. Er sagte, dass Landwirte nur im Wege einer meist zwei- bis dreijährigen Umstellungszeit in die ökologische Produktion einsteigen könnten. Eine "dauerhafte und ausreichende Förderung" des Ökolandbaus sowie eine Förderung in den ersten beiden Umstellungsjahren durch den Staat seien notwendig.

Kornelie Blumenschein von "Gäa - Vereinigung ökologischer Landbau" kritisierte die Kürzung der Umstellungsförderungen durch alle Bundesländer als "falsches Signal" für die Landwirte. Darüber hinaus mahnte Blumenschein "Optimierungsbedarf" in der Förderung ökolandwirtschaftlicher Innovationen an.

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