Pressemitteilung: BIO Deutschland fordert die Einführung einer Neuheitsschonfrist

BIO Deutschland fordert in einem anlässlich des Treffens der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge veröffentlichten Positionspapiers die Einführung der Neuheitsschonfrist in Europa. Derzeit kann eine Erfindung dann nicht mehr zum Patent angemeldet werden, wenn der Erfinder seine Idee vor der Anmeldung zum Beispiel bei einem Kongress öffentlich erwähnt oder in einer Fachzeitschrift veröffentlicht hat. Das muss nach Ansicht des Verbands geändert werden, damit wissenschaftlicher Fortschritt und Patentschutz gleicher Maßen möglich sind. Vorveröffentlichungen sollten nach Ansicht der Experten innerhalb einer Frist von zwölf Monaten vor der Patentanmeldung in der Europäischen Union bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens möglich sein. Davon würde in erster Linie der innovative Mittelstand in Europa profitieren. Weiterlesen unter www.biodeutschland.org/pressemitteilungen.html sowie dem Bericht des AG Treffens (e.)

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