Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ äußert sich zur US-Patentrechtsreform

Das Jahre andauernde Ringen um eine Reform des US-Patentrechts hat nun unter zähen Verhandlungen ein gutes Ende gefunden. Die wesentlichen Änderungen, wie die Umstellung auf das „First-to-File“-Prinzip, die neuen Regelungen zur Anfechtbarkeit von Schutzrechten und die Änderung in den Gebühren hat die BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) in einem Beitrag der Septemberausgabe seiner zweimonatlich erscheinende Publikation „Rechtsinfo aktuell“ zusammengefasst.

Der Gesetzesentwurf (Leahy-Smith America Invents Act, vorher Patent Reform Act of 2011), der im Juni das Repräsentantenhaus passierte, fand am 8. September auch die Zustimmung des US-Senats. Zu seiner Gültigkeit fehlte ihm nur noch die Unterschrift des Präsidenten, die am Freitag, 16. September 2011 durch Barack Obama erfolgte. Die neuen Regelungen sollen Arbeitsplätze schaffen, die Flut an Patentklagen eindämmen und dem chronisch überarbeiteten US-Patentamt (USPTO) mehr Mittel zur Verfügung stellen. Nahezu 700.000 unbearbeitete Anträge stapeln sich derzeit beim USPTO.

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