Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ diskutiert in München

Trotz des deutschlandweiten Flugverbots trafen sich die Experten der BIO Deutschland am 19. April in München zur Sitzung der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge" (AG). Die Teilnehmer tauschten sich zunächst zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen aus. In Abstimmung soll zusätzlich ein Vorschlag für die Behandlung von Ketten- und Kreuzlizenzen von BIO Deutschland im Rahmen einer Neuauflage des 2008 gescheiterten Gesetzesvorhabens zur Insolvenzordnung eingebracht werden.

Darüber hinaus wurde ausgiebig über die Reform des EU-Patentsystems diskutiert. Die Minister im EU-Rat haben sich auf ein Konzept für eine EU-Patentverordnung geeinigt. Die Schaffung des EU-Patents hängt aber davon ab, dass eine Lösung für die Übersetzung gefunden wird, die Gegenstand einer eigenen Verordnung sein sollte. Dafür bedarf es nach dem neuen Vertrag von Lissabon einer einstimmigen Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten. Neben der Verbandsposition einer Beschränkung auf drei Kernsprachen, schlägt BIO Deutschland für das neue EU-Patentsystem eine Wahlmöglichkeit vor, eine Anmeldung nach nationalem Recht, nach dem bisherigen EP-System und nach dem neuen EU-Patentsystem zu machen. Die Beibehaltung des EP-Systems ermöglicht es dem Anmelder (insbesondere kleine und mittlere Unternahmen), eine Patentanmeldung auf ausgewählte Staaten zu beschränken.

Auch die Neubesetzung des Präsidentenamtes des Europäischen Patentamtes (EPA) wurde bei dem Treffen in München thematisiert. Benoît Batistelli wird seine Position am 01.07.2010 antreten. Das Positionspapier zu den Entscheidungen des Verwaltungsrates des EPA soll dann neu adressiert werden.

Bei Interesse kann das Protokoll von BIO Deutschland Mitgliedern gern bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Das nächste Treffen ist für Juli geplant.

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