Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ diskutiert unter anderem über Biopatente

Derzeit bewegt sich viel im Bereich der Schutzrechte. Deshalb besprachen sich die Experten der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) in einer Telefonkonferenz Mitte November zu aktuellen Themen. Auf der Tagesordnung standen die Biopatentrichtlinie, das EU-Patent sowie die Entscheidungen des Europäischen Patentamtes (EPA) zu den sogenannten Broccoli- und Tomate-Patenten:

Stand der Dinge

Verschiedene Organisationen fordern derzeit die Überarbeitung der Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44/EG). Diese Forderungen verdichteten sich jüngst insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener Entscheidungen des EPA zur Patentierung von Pflanzen und Tieren. Dazu gehören auch die aktuellen Entscheidungen der technischen Beschwerdekammer im Fall „Tomate“. Bei den Fällen ging es im Kern um die Frage, wann die Patentierungsausnahme für „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Tieren und Pflanzen“ nach Art. 53(b) EPÜ vorliegt, wenn bei der Züchtung ein neuer technischer Schritt (beispielsweise markergestützte Züchtung) verwendet wird. Eine abschließende Entscheidung der befassten technischen Beschwerdekammer des EPA gab es im Verfahren „Tomate“ bislang nicht. Vielmehr legte diese den Fall nach mündlicher Verhandlung am 8. November erneut der Großen Beschwerdekammer zur Klärung von Auslegungsfragen vor.

Da ein einheitliches EU-Patent aufgrund der ablehnenden Haltung Spaniens und Italien und der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Zweifel der Vereinbarkeit mit den europäischen Verträgen nicht möglich war, haben die Mitgliedsstaaten und die Kommission eine verstärkte Zusammenarbeit angeschoben. 25 Länder engagieren sich mittlerweise in verstärkter Zusammenarbeit für die Schaffung eines EU-Patents. Dafür wurden von den Berichterstattern des Justizausschusses des Europäischen Parlaments Anfang November drei Berichte (EU-Patentsystem, Sprachenregelung und EU-Patentjustizsystem) vorgelegt.

AG-Aktivitäten

Die AG-Experten besprachen die Tendenzen in den Beschwerdenkammern des EPA und entschieden sich, die Forderungen anderer Interessenvertreter in einem Arbeitspapier genauer herauszuarbeiten, die Auswirkungen der Forderungen zu bewerten und Lösungsvorschläge und Argumente für weitere Gespräche zusammenzufassen.

Darüber hinaus wird die AG die Berichte zum EU-Patentsystem, zu der Sprachenregelung und dem EU-Patentjustizsystem im Hinblick auf eine effektive Umsetzung begleiten.

Das Protokoll der Telefonkonferenz kann von BIO Deutschland-Mitgliedern in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Zurück