Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" hat die EU im Blick

Mitglieder der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" trafen sich auf der BIO Europe in Wien. Am ersten Tag des internationalen Branchenmeetings, am 2. November 2009, wurde über das geplante Gemeinschaftspatent und –patentgerichtssystem, das weitere Vorgehen in der Kommunikation über die Benachteiligung durch die Entscheidungen des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation (Verwaltungsrat EPO) und die Ergebnisse der EU-Sektorenuntersuchung im Pharmabereich gesprochen.

Zur Patentgerichtsbarkeit liegt ein Entwurf des Europäischen Rates der EU vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft auf Anfrage des Rates derzeit, ob der Entwurf eines Übereinkommens zur Schaffung einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit (unified patent litigation system – UPLS) mit dem EG-Vertrag vereinbar ist. Im Mittelpunkt steht hierbei u.a. die Frage, ob es für eine internationale Organisation möglich ist, über gemeinschaftsrechtliche Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und ob das Patentgericht problematische Fragen an den EuGH weiterleiten kann.

Das zu den Entscheidungen des Verwaltungsrates der EPO erarbeitete Positionspapier soll auf die Benachteiligung der Biotech-Unternehmen bei der zukünftigen Patenterteilung hinweisen.

Der endgültige Bericht der EU-Kommission zur Sektorenuntersuchung im Pharmabereich betrifft die Biotechnologiebranche nicht direkt. Vielmehr geht es um die Verhinderung des Markteintritts von Generika durch Ausnutzen patentrechtlicher Normen und weiterer Strategien. Die Feststellung zu den Schrittinnovationen und die Klassifizierung als Trivialpatente, verbunden mit deren Verbot, könnten auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den Schutz einzelner biotechnologischer Erfindungen haben. Die Experten der Arbeitsgruppe werden auch hier die nächsten Schritte beobachten.

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