Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ tauschte sich zu Biopatenten aus

Die Mitglieder der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe (AG) „Schutzrechte und technische Verträge“ haben sich am 15. Juli über die Themen Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen, aktuelle Entwicklungen im Europäischen Patentamt (EPA) einschließlich der anstehenden Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer (Stichwort „Brokkoli-Patent“) sowie den Stand der Umsetzung des EU-Patents ausgetauscht.

Nach Gesprächen mit dem Justizministerium Anfang des Jahres, in dem Vertreter der AG auf eine wünschenswerte Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen hinwiesen, stellten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nunmehr im Bundestag den Antrag (Bundestagsdrucksache 17/2008), eine „Insolvenzrechtsreform unverzüglich vorzulegen“. Der Wille zur Überarbeitung des Insolvenzrechts wurde bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Die Experten der AG waren sich einig, dass dieser Schwung genutzt werden sollte, um die Forderung nach einer Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen einzubringen. Die AG wird hier weitere Schritte vorbereiten und den Prozess begleiten.

Wie in der Presse im Juli ausführlich erörtert, hat die Große Beschwerdekammer des EPA sich in den mündlichen Verhandlungen am 20. und 21. Juli 2010 mit den Fällen Brokkoli (G2/07) und Tomate (G1/08) auseinandergesetzt. Im Kern geht es um die Frage, ob die angemeldeten Patente zur Züchtung von Brokkoli mit erhöhtem Gehalt eines vor Krebs schützenden Stoffes beziehungsweise Tomaten mit geringem Wassergehalt „im Wesentlichen biologische“ Verfahren darstellen und daher nicht patentfähig sind. Eine Tendenz ist derzeit noch nicht erkennbar, die Entscheidungen werden im Herbst erwartet. Die AG hat zu der Frage der Änderung des Biopatentrechts bereits im Juni 2009 eine Stellungnahme erarbeitet. Diese ist unter http://www.biodeutschland.org/positionspapiere.html zu finden.

Zum geplanten EU-Patent hat der Europäische Rat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung der Übersetzung des Patents in der EU vorgelegt, der von den AG-Mitgliedern grundsätzlich begrüßt wurde. Die Regelungen zur Übersetzung werden gesondert vorangetrieben, da eine Übersetzungsregelung gemäß Art. 118 des Vertrages von Lissabon in Form einer Verordnung nur einstimmig vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschlossen werden kann. Der Verordnungsentwurf sieht die Einreichung und Veröffentlichung des Patents in einer der Amtssprachen der EU (Englisch, Deutsch und Französisch) sowie die Übersetzung in die jeweils anderen Amtssprachen vor. Im Falle eines Rechtsstreites muss auf Antrag des mutmaßlichen Patentverletzers eine Übersetzung in die Amtssprache des Mitgliedsstaates stattfinden, in dem die Verletzung erfolgte oder aus dem der Patentverletzer stammt. Ein Vorschlag für die übrigen Regelungen zum EU-Patent wird nach Vorlage des Gutachtens des Europäischen Gerichtshofes zu der Frage der Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit dem Vertrag von Lissabon erfolgen. Das Gutachten wird Ende des Jahres erwartet. Die AG-Experten wiesen aber darauf hin, dass sich die angekündigte Gebührenentlastung bei den Patentkosten nur auf die Übersetzungskosten bezieht. Diese Entlastung ist durch größere finanzielle Belastungen aufgrund einer Reihe von Verfahrensänderungen, insbesondere betreffend die Einheitlichkeit der Anmeldung, die Teilanmeldungen und die Patentansprüche, völlig unwirksam. Insgesamt steigen die Kosten für das Europäische Patentverfahren ungebremst weiter. Dies ist gerade für innovative Biotech-KMU und Universitäten eine sehr negative Entwicklung, die gestoppt werden muss. Die AG wird sich dazu mit dem neuen EPA-Präsidenten, Benoît Battistelli, in Verbindung setzen.

Das Protokoll steht BIO Deutschland-Mitgliedern auf Anfrage bei der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Zurück