Mai 2020

Aus dem BDI
BDI-Positionspapiers zur Reform des steuerlichen Verlustabzugs

Anlässlich eines neuen BDI-Positionspapiers zur Reform des steuerlichen Verlustabzugs sagte Monika Wünnemann, Leiterin der BDI-Abteilung Steuern und Finanzpolitik: „Schnellstmöglich Verlustverrechnung ausweiten“

  • „Viele Unternehmen geraten derzeit nahe an ihre Schmerz- und teilweise Existenzgrenze. Die Einführung eines Verlustrücktrags als steuerliche Corona-Sofort-Maßnahme hat Unternehmen zwar kurzfristig entlastet, gleicht jedoch nicht alle krisenbedingten Verluste genügend aus. Die Bundesregierung sollte an den richtigen Stellschrauben drehen und schnellstmöglich die steuerliche Verlustverrechnung im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes ausweiten.
  • Konkret bedeutet dies, den Verlustrücktrag zeitlich nach dem Vorbild der USA möglichst auf fünf Jahre auszuweiten und das Rücktragsvolumen anzuheben. Damit schafft die Politik dringend erforderliche Liquidität und sichert den Bestand von in Not geratenen, insbesondere mittelständischen und familiengeführten Betrieben.“

Zum Positionspapier „Reform des Verlustabzugs“ mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Änderung der Verlustverrechnungsregeln geht es hier: bdi.eu/publikation/news/reformbedarf-verlustabzug.

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