Juni 2020

Aus dem BDI
BDI-Stellungnahme zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes sagt Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Neue Hürden für Investitionen sind kontraproduktiv“

  • „Neue Hürden für Investitionen sind kontraproduktiv. Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen.
      
  • In Krisenzeiten wie diesen ist es wichtiger denn je, ein Zeichen für offene Märkte zu setzen – gerade angesichts des zu erwartenden dramatischen Einbruchs der weltweiten Direktinvestitionen im laufenden Jahr. Deutschland und seine Industrie sind besonders auf Offenheit angewiesen und stehen im internationalen Wettbewerb um Kapital.
      
  • Nach einer Reihe von Verschärfungen der Investitionskontrollen hat die Bundesregierung schon heute weitreichende Möglichkeiten, mit den aktuellen Herausforderungen angemessen umzugehen. Bei der jetzigen Novelle kommt es entscheidend darauf an, den Unternehmen ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu bieten. Deshalb ist es gut, dass die Frage der Prüffristen nun gesetzlich geregelt werden sollen. Allerdings wären hier verbindlichere Regeln und kürzere Fristen notwendig gewesen, um Investoren und Unternehmen nicht unnötig zu belasten.“

Die vollständige BDI-Stellungnahme zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes finden Sie hier: bdi.eu

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