Aus dem BDI
Der BDI zum Regierungsentwurf für das zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein Wettbewerbsrecht

Zum Regierungsentwurf für das zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein Wettbewerbsrecht (10. GWB-Novelle) äußert sich Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Gesetz bringt Bildung von Digitalunternehmen in Deutschland nicht voran“

  • „Mit dem Gesetz würde Deutschland die Bildung international wettbewerbsfähiger Digitalunternehmen nicht voranbringen. Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht trifft im Ergebnis nicht nur große ausländische Digitalunternehmen, sondern auch kleinere Unternehmen oder B2B-Industrieplattformen in Deutschland. Diese wären betroffen, wenn sie neue Märkte erschließen wollen.
      
  • Die Bundesregierung sollte keine neuen Sondervorschriften in der Missbrauchsaufsicht einführen. Sonst droht ein Flickenteppich in der Europäischen Union. Die nationalen und europäischen Rechtsordnungen driften bei der Missbrauchsaufsicht schon jetzt immer weiter auseinander. Ein Eingreifen darf es nur dann geben, wenn ein Unternehmen oder eine Plattform eine kritische Marktmacht missbraucht.
      
  • Die Datenzugangsregeln der Novelle schaffen neue Fakten und lassen den dringend erforderlichen Eigentums- oder Investitionsschutz außer Acht. Kann kein Marktversagen festgestellt werden, sollte der Zugang zu privatwirtschaftlichen Daten ausschließlich im Wege individueller Verträge oder branchenspezifischer Selbstregulierung erfolgen.“

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