Dezember 2020
Aus dem BDI
Der BDI zur Diskussion über eine Ausweitung des Verlustrücktrags
Zur Diskussion über eine Ausweitung des Verlustrücktrags sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Nicht an der falschen Stelle sparen“
- „Der Bund spart an der falschen Stelle, wenn er die Ausweitung des Verlustrücktrags weiter aufschiebt. Die Bundesregierung sollte die Chance nutzen, im Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz kurzfristig die Ausweitung der Verlustverrechnung zu regeln. Es ist widersprüchlich, dass sich die Politik bei Umsatzausfällen extrem spendabel zeigt, krisenbedingte Verluste aber nur knapp steuerlich berücksichtigt.
- Die Regelung würde die dringend notwendige Liquidität von Unternehmen stärken und den Fiskus nur zeitweise belasten. Jetzige Steuermindereinnahmen würden in den Folgejahren wieder zurück in den Staatshaushalt fließen.
- Damit die verbesserte Verlustverrechnung zielgenau wirkt, ist die krisenbedingte Verlustgrenze von fünf auf mindestens 50 Millionen Euro anzuheben. Es ist wichtig, den Verlustrücktrag auf wenigstens zwei Jahre zu verlängern, um das umsatzstarke Geschäftsjahr 2018 für die Verrechnung der Verluste geltend zu machen.“