April 2020
Aus dem BDI
Der BDI zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Verlustverrechnung
Zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Verlustverrechnung sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Wichtiger Schritt für unsere Unternehmen“
- „Die Einigung auf eine schnelle vorgezogene Verlustverrechnung als Corona-Sofortmaßnahme ist ein wichtiger Schritt für unsere Unternehmen. Das entlastet kurzfristig alle Unternehmen, bei denen aktuell krisenbedingte Verluste entstehen, und schafft dringend notwendige Liquidität.
- Auch Mittelstand und Industrieunternehmen sind auf Soforthilfe angewiesen und sollten von der Einigung profitieren. Damit sie diese Maßnahme nutzen können, ist eine krisenbedingte Erhöhung der Höchstgrenze der verrechenbaren Verluste notwendig.
- Die Bundesregierung sollte die steuerlichen Regelungen zur Verlustnutzung generell deutlich erweitern, um alle krisenbedingten Verluste ohne Beschränkungen auszugleichen. Dafür braucht die Wirtschaft eine gesetzliche Änderung der Verlustverrechnungsregeln.“