April 2020

Aus dem BDI
Der BDI zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Verlustverrechnung

Zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Verlustverrechnung sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Wichtiger Schritt für unsere Unternehmen“

  • „Die Einigung auf eine schnelle vorgezogene Verlustverrechnung als Corona-Sofortmaßnahme ist ein wichtiger Schritt für unsere Unternehmen. Das entlastet kurzfristig alle Unternehmen, bei denen aktuell krisenbedingte Verluste entstehen, und schafft dringend notwendige Liquidität.
  • Auch Mittelstand und Industrieunternehmen sind auf Soforthilfe angewiesen und sollten von der Einigung profitieren. Damit sie diese Maßnahme nutzen können, ist eine krisenbedingte Erhöhung der Höchstgrenze der verrechenbaren Verluste notwendig.
  • Die Bundesregierung sollte die steuerlichen Regelungen zur Verlustnutzung generell deutlich erweitern, um alle krisenbedingten Verluste ohne Beschränkungen auszugleichen. Dafür braucht die Wirtschaft eine gesetzliche Änderung der Verlustverrechnungsregeln.“

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