April 2019

Aus dem BDI
Der BDI zur steuerlichen Forschungsförderung

Anlässlich der Beratungen zur steuerlichen Forschungsförderung zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium sowie den Fraktionen von Union und SPD sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Steuerliche Forschungsförderung zum 1. Januar 2020 einführen“ 

  • „Deutschland sollte eine steuerliche Forschungsförderung zum 1. Januar 2020 einführen. Diese sollte alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – einbeziehen. 
  • Im internationalen Vergleich geht die Innovationsleistung in Deutschland seit Jahren zurück. Unser Innovationsindikator, ein Vergleich der Innovationskraft von 34 Staaten, zeigt, dass Deutschland vor sieben Jahren noch unter den Top-Drei-Standorten war. Zuletzt lag es nur noch auf Rang neun. China hat sich im selben Zeitraum von Platz 24 an die Spitze gearbeitet. 
  • Der BDI fordert, ab kommendem Jahr eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage einzuführen. Das in Aussicht gestellte Fördervolumen von 1,25 Milliarden Euro pro Jahr ist zu niedrig. Das bisher vorgesehene Fördervolumen von jährlich 500.000 Euro je Unternehmen ist zu gering, um effiziente Fördereffekte zu erzielen. Langfristig ist ein deutlich stärkeres Signal notwendig. Nur so ist Deutschland im Standortwettbewerb mit anderen Industriestaaten konkurrenzfähig.“

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