Aus dem BDI
Diskussion um die EU-Digitalsteuer

Mit den EU-Richtlinienvorschlägen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft drohen erhebliche Kollateralschäden für die deutschen Unternehmen, so dass der BDI vor der Verabschiedung einer „Digital Services Tax“ (DST) als kurzfristige Maßnahme auf EU-Ebene ausdrücklich warnt. Sollte die Diskussion hierzu auf EU-Ebene fortgeführt werden, muss zumindest der Kreis der betroffenen Unternehmen weiter eingegrenzt und eine ertragsteuerliche Vorbelastung ausreichend berücksichtigt werden, um eine Doppelbesteuerung der Unternehmen zu vermeiden. Statt einseitiger EU-Maßnahmen bedarf es einer international abgestimmten, langfristigen Lösung. 

Anlässlich der Debatte im Finanzausschuss des Bundestages zur Digitalsteuer am 25. April äußert sich Monika Wünnemann, Leiterin der BDI-Abteilung Steuern und Finanzpolitik: 

  • „Unsere Unternehmen befinden sich mitten im Prozess der digitalen Transformation ihrer Geschäftsmodelle. Sie stehen in einem immer härteren globalen Wettbewerb und würden von einer Digitalsteuer kalt erwischt. 
  • Deutsche Unternehmen gehen immer mehr dazu über, ihre Produktpalette über Vermittlungsplattformen zu erweitern. Damit wird eine Vielzahl deutscher Unternehmen von dem Anwendungsbereich der Digitalsteuer erfasst: Von der Telekommunikationsbranche und Internetdienstleistungen bis hin zur Elektroindustrie, dem Maschinenbau und der Automobilindustrie. 
  • Der BDI rät von der Einführung einer Digitalsteuer dringend ab. Statt die Unternehmen jetzt in ihrer Innovationskraft auszubremsen, brauchen Deutschland und Europa einen anderen Ansatz, der auf Wettbewerb und die Anwendbarkeit von neuen Geschäftsmodellen setzt. Statt schädliche neue Steuermodelle in die Welt zu setzen, muss die Politik den schleppenden Breitbandausbau vorantreiben und echte Anreize für private Investitionen in die digitale Transformation der Industrie geben. 
  • Besonders Unternehmen mit niedriger Umsatzrendite in wettbewerbsintensiven Branchen sind durch die Digitalsteuer einer extrem hohen Belastung ausgesetzt: Bei einer Marge von fünf Prozent entsteht eine Gesamtbelastung von 90 Prozent aus der Kombination nationale Steuern und Digitalsteuer. Der in der EU-Richtlinie vorgesehene Betriebsausgabenabzug schafft kaum Abhilfe, denn die Steuerbelastung kann damit lediglich auf rund 70 Prozent reduziert werden. Ein effizienter Ausgleich wäre aus Sicht des BDI nur durch eine Anrechnung der gezahlten Steuern möglich.“

 Die Richtlinienentwürfe zur Einführung einer Digitalsteuer und einer digitalen Präsenz finden Sie unter folgenden Links:
BR-Drs. 94/18 dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2337/233705.html
BR-Drs. 97/18 dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2337/233720.html

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