Bedauern über Verabschiedung der AMG-Novelle

Freitag, der 19. Juni war ein langer Tag für die Bundestagsabgeordneten. Die Bundestagssitzung zog sich bis weit in die späten Abend- und Nachtstunden - schnell sollen noch über etliche Gesetzesvorlagen vor dem Wahlkampf und der Sommerpause abgestimmt werden. Bedauerlicherweise auch über die 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (15. AMG-Novelle). BIO Deutschland hatte bereits Anfang Mai anlässlich einer Bundestagsanhörung dazu gefordert, den Weg für die Entwicklung innovativer Medikamente durch kleine und mittlere Unternehmen nicht zu blockieren. Denn die chronisch unterfinanzierten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatten durchgesetzt, dass in der Neufassung des Gesetzes die Bereitstellung von Arzneimitteln, die ohne therapeutische Alternativen und sich noch im Zulassungsverfahren befinden, für die Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten vom Hersteller kostenlos bereitgestellt werden sollten. Gerade dies hatte BIO Deutschland scharf kritisiert. Zwar sei es richtig, dass erst die Zulassung eines Arzneimittels die Vermarktung ermöglicht. Jedoch sollte für innovative Unternehmen die Möglichkeit erhalten bleiben, für die Abgabe von nicht zugelassenen Arzneimitteln im Härtefall eine Vergütung zu erhalten, so die Stellungnahme der BIO Deutschland, die von der Arbeitsgruppe "Gesundheitspolitik" erarbeitet wurde. Alternative Modelle der Vergütung, die nicht notwendigerweise die GKV belasten müssen, sind nur denkbar, wenn die kostenlose Bereitstellung nicht verpflichtend ist, sondern flexibel gehandhabt wird.

Der Text der Stellungnahme der BIO Deutschland finden Sie unter: Positionspapiere

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