Beteiligung an der BMG-Fachanhörung über eine Verordnung zur Arzneimittelnutzenbewertung

Zum Entwurf der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Abs. 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V (Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung - AM-NutzenV) erfolgte am 25.11.2010 die öffentliche Anhörung des Gesundheitsministeriums. BIO Deutschland entsandte einen Vertreter zur Anhörung. Die Nutzenfrühbewertung wurde durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss zugewiesen. Die AM-NutzenV soll nun das Nähere zur Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB-V regeln.

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