BIO Deutschland äußert sich vehement gegen die geplante Unternehmenssteuerreform

In Briefen an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch, Hauptverantwortliche für den kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Unternehmenssteuerreform, teilte BIO Deutschland mit, dass das Papier sein Ziel verfehlt, wenn die geplanten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung dem innovativen Mittelstand Deutschlands schaden.

BIO Deutschland begrüßt generell, dass mit der Reform Bedingungen generiert werden sollen, durch die der Steuergestaltungs- oder Abwanderungsdruck sinkt und die Grundlage für mehr Beschäftigung entsteht. Dennoch, eine Erhöhung der Steuerlast für den innovativen Mittelstand und ihre Investoren gefährdet ihre Existenz in Deutschland. Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf wird zum Beispiel vorgeschlagen, das Körperschaftssteuergesetz (§8Abs.4) so zu verschärfen, dass die meisten Biotechnologiefirmen ihre Verlustvorträge nur eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen können. Wenn die Unternehmen nach vielen Jahren der Investition in Forschung und Entwicklung endlich in die Gewinnzone kommen, erschwert die Steuerlast weiteres Wachstum. BIO Deutschland fordert deshalb, dass innovative Unternehmen die Verlustvorträge uneingeschränkt nutzen können und weist auch darauf hin, dass die Verlustverrechnungsmöglichkeiten für die Investoren verbesserungswürdig sind.

Anleger innovativer Unternehmen sollen aber im Gegenteil nach dem Entwurf in Zukunft noch stärker belasten werden. Durch eine allgemeine Abgeltungssteuer wird Eigenkapital wesentlich stärker besteuert als Fremdkapital. Experten rechnen mit einer steuerlichen Höherbelastung von teilweise über 50%. Das könnte das Klima für Privatinvestitionen mit Eigenkapital in Deutschland weiter verschlechtern. Dies trifft erneut die innovativen Unternehmen besonders hart: Sie werden in der Regel fast ausschließlich mit Eigenkapital finanziert, und ihnen ist der Zugang zu Fremdkapital üblicherweise versperrt. Das würde bei kleinen und mittleren Unternehmen die existenzielle Bedrohung erhöhen, da Folgefinanzierung wesentlich erschwert wird. Durch drohende Insolvenzen würde eine negative Kettenreaktion ausgelöst, die andere Unternehmen mitreißt. Es wirft zudem möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme auf, wenn die Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung für etablierte Unternehmen steuerlich massiv benachteiligt wird.

Experten der Arbeitsgruppe "Finanzen und Steuern" und die Geschäftsstelle haben ein Positionspapier erarbeitet, das den Ministerien zur Verfügung gestellt wird. Ferner tauscht sich BIO Deutschland bereits aktiv mit der Politik aus und wird weiter über Öffentlichkeitsarbeit die Verbandsforderungen mit Nachdruck in die aktuelle Diskussion einbringen.

BIO Deutschland-Mitglieder können das Positionspapier gerne in der Geschäftsstelle anfordern.

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