BIO Deutschland äußert sich zu den Koexistenzregelungen für neuartige Stärkekartoffel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium holte Mitte Januar von BIO Deutschland und weiteren Interessensvertretern der Pflanzenbiotechnologie Stellungnahmen zum Thema "Koexistenzregelungen für Kartoffeln" ein.

BIO Deutschland vertrat die Meinung, dass die Koexistenzmaßnahmen im Rahmen der Gentechniknovelle dem Ziel der EU-Verordnung EG 1829/2003 gerecht werden sollten: Das heißt, Vermischungen gentechnisch veränderter Kartoffeln mit nicht GV-Produkten seien unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9% zu halten. Ferner müsse eine gute fachliche Praxis für den Anbau von Kartoffeln dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie dem Umstand Rechnung tragen, dass Kartoffeln zur Selbstbefruchtung neigen und zudem keine Auskreuzungspartner in der freien Natur haben.

"Zudem muss die Gentechniknovelle die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und die der Forschung berücksichtigen", fordert Dr. Viola Bronsema, Geschäftsführerin der BIO Deutschland in diesem Zusammenhang. Vieles, was vordergründig auf Konzerne abziele, so Bronsema weiter, treffe in Wahrheit kleine Firmen, Forschungsinstitute oder Landwirte. Rechtssicherheit und die Sicherung der wirtschaftlichen Diversität sollten bei den aktuellen Überlegungen im Vordergrund stehen, ergänzt Bronsema.

Zurück