BIO Deutschland als Sachverständige bei der Anhörung zur Verlustverrechnung

Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 21. November zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) bewertete BIO Deutschland den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen durchaus positiv. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.

Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland, begrüßte den Gesetzentwurf. Die bisherige Regelung benachteilige kleine und mittlere Unternehmen der Branche gegenüber großen Unternehmen. Durch Veränderung der Beteiligungsstrukturen würden steuerliche Verlustvorträge anteilig oder vollständig untergehen und private Kapitalgeber müssten zu entrichtende Steuern aus der Substanz mitfinanzieren. "Hierdurch erhöht sich das unternehmerische Wagnis privater Kapitalgeber und es wird für junge Technologieunternehmen schwieriger, das zur Entwicklungs- und Wachstumsfinanzierung erforderliche Eigenkapital zu gewinnen", stellte der Verband in der Stellungnahme fest und sprach sich zugleich noch für Änderungen an dem Entwurf aus.

Die Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem bisher schädlichen Anteilseignerwechsel verbessere insbesondere für junge innovative Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch frühere Gesetzgebung entstandene Standortnachteile könnten gemindert werden. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezeichneten es in einer gemeinsamen Stellungnahme als wichtig, eine weitere Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem sogenannten schädlichen Anteilseignerwechsel zu schaffen: "Gerade im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung ist ein Fortbestand des Verlustvortrages ein tragendes Element für den Einstieg von Investitionen in innovative Unternehmen." Dabei müsse jedoch darauf geachtet werden, die Neuregelung nicht zu eng zu fassen. Für junge Unternehmen sei es wichtig, Geschäftsmodelle ausprobieren zu können. Änderungen am Geschäftsmodell dürften nicht steuerlich sanktioniert werden.

Auf mögliche Probleme mit dem europäischen Beihilferecht wiesen Professor Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, und Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) hin. Andere Sachverständige warnten vor Steuergestaltungsmodellen zum Beispiel durch sogenannte Mantelkäufe oder die Aktivierung von so genannten Altverlusten, die derzeit nicht geltend gemacht werden können. Es drohten hohe Verluste für die Staatskasse.

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