Februar 2010
BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Diagnostik“
Auf Einladung der Epigenomics AG trafen sich die Experten der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Diagnostik" (AG) am 11. Februar in Berlin. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Reform beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Nach Meinung der Experten der AG verlaufe diese recht intransparent und komme nicht so recht voran. Derzeit würden Entwürfe mit 1.230 Tests, die vom Bund Deutscher Laborärzte (BDL) zur Aufnahme in den Abrechnungskatalog eingereicht worden sind, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Kompetenzzentrum Labor (COC/CCL) und den Krankenkassen diskutiert. Rund 600 dieser vorgeschlagenen Tests würden zur Verabschiedung eingereicht und hätten eine Empfehlung für die Aufnahme zur Abrechung im EBM bekommen. Die konkreten Einzelheiten der Umsetzung seien derzeit noch unklar.
Die Arbeitsgruppe wird in einem Schreiben an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) und dem KBV um mehr Transparenz hierbei bitten, damit die Interessen und Bedürfnisse der Entwickler innovativer Diagnostiktests bei der EBM-Reform berückrichtig werden.
Beim AG-Treffen wurden auch Informationen zu der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Einsetzung der Gendiagnostikkommission (GEKO) ausgetauscht: Die GOÄ-Reform soll die Gebührenordnung aktualisieren. Unter anderem soll nach Vorschlag der Bundesärztekammer (BÄK) der Leistungskatalog dem Stand der aktuellen medizinischen Wissenschaft angepasst und auf eine aktuelle, methodisch eigenständige Kalkulationsbasis gestellt werden. Ziel der BÄK ist es vor allem, die GOÄ im Sinne einer Referenzgebührenordnung mit systemübergreifender Orientierungsfunktion für die Vergütung ärztlicher Leistungen weiterzuentwickeln. Eine andere wichtige Baustelle der GOÄ-Reform ist das Verhältnis zu PKV-Unternehmen. Diese fordern eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, Selektivverträge unabhängig von der GOÄ mit den Ärzten abzuschließen.
Die GEKO wurde im November 2009 erstmals vom Bundesgesundheitsministerium für drei Jahre berufen. Die zweite Sitzung der GEKO am 22. Januar befasste sich mit den Begriffen „genetische Analyse" und „Nachweis" der Einwilligung gegenüber der beauftragten Person oder Einrichtung erbrachten aber nicht die gewünschte Klarstellung.
Das Protokoll kann von BIO Deutschland-Mitgliedern unter 030-3450593-30 (info@biodeutschland.org) gerne bei der Geschäftsstelle angefordert werden.