BIO Deutschland beim Treffen im BMWi zum Thema "Trivialpatente"

Am 22. März 2007 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin ein Arbeitsgespräch zum Thema "Trivialpatente" statt, an dem sich die BIO Deutschland beteiligte, repräsentiert durch Dr. Martin Pöhlchen, Mitleiter der Arbeitsgruppe "Schutzrechte und Technische Verträge" sowie Geschäftsführer der MAPO GmbH. Neben weiteren Vertretern der Wirtschaft beteiligten sich an der Diskussion das Europäische und das Deutsche Patentamt sowie das für das Patentrecht federführende Bundesjustizministerium.

Das Thema wird aktuell, da in jüngster Zeit die Auffassung vertreten wurde, dass die Anforderung der "Erfindungshöhe" in der Praxis der Patentämter und Patentgerichte nicht mehr hinreichend beachtet werde. Die Folge sei eine steigende Zahl so genannter Trivialpatente. Die Unternehmen, so das Ministerium in seiner Einladung, erstrebten Patente nicht mehr zum Zweck, eigene Erfindungen vor fremden Zugriff zu schützen, sondern vornehmlich aus strategischen Gründen - sei es aggressiv, um Konkurrenten zu behindern, indem man ihnen Verletzungen eigener Patente vorwirft, sei es defensiv, indem man sich ein Patentportfolio zulegt, um dem Konkurrenten seinerseits die Verletzung von Patenten entgegenhalten zu können oder um von vornherein Kreuzlizenzverträge mit dem Konkurrenten abzuschließen. Ließen sich für die Inhaber von Patentportfolios die negativen Auswirkungen dieses strategischen Patentanmeldeverhaltens noch begrenzen, könne die Existenz solcher "Patentdickichte" für neue Unternehmen am Markt, die noch nicht über eigene Patente verfügen, extrem hinderlich sein. Dies gelte insbesondere für solche Bereiche, in denen einzelne Erfindungen oder Entwicklungen aufeinander aufbauen. Für die USA wurden solche Entwicklungen in dem Bericht "To promote Innovation" der Federal Trade Commission aus dem Jahr 2003 (www.ftc.gov/os/2003/10/innovationrpt.pdf) beschrieben.

In der Diskussion verdeutlichte die BIO Deutschland ihre Position, dass sie eine Änderung der patentrechtlichen Bestimmungen zur Beurteilung der Erfindungshöhe weder auf nationaler Ebene noch auf europäischer Ebene für notwendig hält. Eine grundsätzliche Gefahr der zunehmenden Erteilung so genannter Trivialpatente kann für die Biotechnologie-Branche nicht bestätigt werden. Bestenfalls sollten weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Qualitätskontrolle beim DPMA und beim EPA erwogen werden, wobei daran bereits intern gearbeitet wird.

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