BIO Deutschland fordert, den Rechtsrahmen für die Gentechnik zu verbessern

BIO Deutschland forderte Mitte März die Ländervertreter dringend dazu auf, beim Gentechnikgesetz (GenTG) im Sinne einer offenen und pluralistischen Wirtschaft zu stimmen. Anlass war eine Sitzung des Bundesrates, auf welcher der Antrag Bayerns zur Verschärfung des GenTG diskutiert wurde.

BIO Deutschland begrüßte zwar die Initiative des Freistaates, sich für mehr Rechtssicherheit innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette bei Spuren gentechnisch veränderter Samen im konventionellen Saatgut einzusetzen. Diese Ziele können jedoch einfacher und effektiver durch Umsetzung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erreicht werden, in der einheitliche Probenahme- und Messverfahren definiert und der Umfang von Maßnahmen bei nachgewiesenen gentechnisch veränderten Organismen festgelegt werden. Eine Ausweitung bestehender Haftungsregelungen sowie eine Änderung des GenTG sind nicht notwendig.

Sollte das bereits existierende Gesetz noch komplexer werden, könnten Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Wissenschaftseinrichtungen und in innovativ tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (iKMU) in Deutschland vollständig eingestellt werden.

„Diese Art der Politik stärkt lediglich Firmen, die ohne größere Einbußen auf Länder mit einer deutlicheren Innovationsbereitschaft ausweichen können“, sagte Viola Bronsema, Geschäftsführerin der BIO Deutschland, und fügte hinzu: „Damit überlassen wir bereits jetzt dieses vielversprechende Forschungsgebiet anderen Volkswirtschaften“. Viola Bronsema fordert deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine angemessene Forschungsfreiheit garantieren und iKMU die Gelegenheit bieten, mit neuartigen Erzeugnissen im fairen Wettbewerb mit existierenden Produkten zu treten. Züchter, Händler, Verarbeiter und Landwirte brauchen dazu einen verlässlichen Rechtsrahmen.

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