Oktober 2011

BIO Deutschland fordert, die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln zu erleichtern

Der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, BIO Deutschland e. V., fordert die Politik auf, die bestehenden Hindernisse bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln zu beseitigen. Die Gelegenheit bietet sich dazu im Gesetzesentwurf für ein GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages diskutiert wurde.

Laut BIO Deutschland solle die Politik die anstehende Änderung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes nutzen und die derzeit bestehende Kopplung der Ärztehonorare an die Arzneimittelausgaben in § 84 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) streichen. Denn diese fördert eine evidenzwidrige Verordnungszurückhaltung bei Innovationen, insbesondere bei hochpreisigen Präparaten wie Arzneimitteln für sogenannte seltene Krankheiten („Orphan Drugs“) oder biotechnologisch hergestellten Medikamenten. Das führt dazu, dass heute Ärzte geradezu bestraft würden, wenn sie sich für eine qualitativ hochstehende Patientenversorgung einsetzen und Innovationen verschreiben - ohne dass es im Gegenzug zu Einsparungen im Arzneimittel-verordnungsbudget kommt.

Deutschland ist im internationalen Vergleich von einer schnellen Markteinführung neuer medizinischer Produkte, aber einer nur sehr langsamen Marktdurchdringung geprägt. Patientinnen und Patienten werden also mit verfügbaren neuen Medikamenten schlechter versorgt als in anderen Ländern. „Ein Versorgungsstrukturgesetz verdient diesen Namen jedoch nur dann, wenn es Versorgungsdefizite im Sinne der Patientinnen und Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens beseitigt“, sagt Robert Schupp, Leiter der Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik“ in der BIO Deutschland. Er ergänzt: „Fehlanreize, wie in § 84 SGB V, müssen gestrichen werden, damit die Patienten auch tatsächlich den Zugang zu Innovationen erhalten“.

Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich ein Ausgabenvolumen für Arzneimittel. Ziel des Arzneimittelbudgets ist es, durch die Begrenzung der Arzneimittelausgaben die Ärzte zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven zu zwingen.

Hintergrund:
Siehe Seite 9 (Punkt 4.1) im Positionspapier der BIO Deutschland vom 25.07.2011: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VSG). Download unter: http://www.biodeutschland.org/positionspapiere.html

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