BIO Deutschland-Forderung zum MoRaKG zum Teil übernommen - doch immer noch nicht gut genug für den innovativen Mittelstand

Im Mai hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Eckpunktepapier für ein Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) vorgelegt. BIO Deutschland hatte mit den Fachverantwortlichen im BMF sowie Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kontakt aufgenommen und die Eckpunkte unserer Stellungnahme kommuniziert. Einer politischen Kontroverse folgte eine Einigung, die in einem Gesetzesentwurf (Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften - MoRaKG) mündete. Schließlich befasste sich das Kabinett mit dem Referentenentwurf am vergangenen 15. August in Berlin. Im Vergleich zum Eckpunktepapier geht der Regierungsentwurf etwas besser auf die Bedürfnisse des innovativen Mittelstandes ein. So hatte BIO Deutschland unter anderem gefordert, die Beschränkung für förderwürdige Zielgesellschaften auf Unternehmen mit 500.000 Euro Eigenkapital und sieben Jahren Bestehen zu ändern. Im Regierungsentwurf dürfen nun Unternehmen 20 Millionen Euro Eigenkapital haben und bis zu zehn Jahre alt sein, um als förderwürdige Zielgesellschaft zu gelten.

Dennoch bleibt der Regierungsentwurf noch immer weit hinter den Erwartungen zurück. BIO Deutschland war als der zuständige Branchenvertreter aufgefordert worden, bis zum 20. Juli eine Stellungnahme ans BMF zu geben und wandte sich dann Mitte August kurz vor der Kabinettsitzung auch noch einmal direkt an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Der Verband betonte dabei eindringlich, dass Investitionsanreize und Handlungsspielraum für innovative Unternehmerinnen und Unternehmer nur entstehen können, wenn Möglichkeiten der uneingeschränkten und zeitlich unbegrenzten Nutzung von Verlusten in innovativen Technologie-Unternehmen und aus Beteiligungen an solchen Unternehmen geschaffen würden. Auch müssten die geplanten Anlagebestimmungen geändert werden: Eine starre Beteiligungshöhe von 70 Prozent würde zu einer umgehenden Gefährdung der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft und ihrer Anleger führen, wenn diese lediglich vorübergehend unterschritten würde. Zudem ist die vorgesehene Mindeststückelung eine unangemessene Benachteiligung von privaten Kleinanlegern, ohne dem Anlegerschutz tatsächlich dienen zu können.

BIO Deutschland wird sich nun im beginnenden parlamentarischen Prozess stark dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den innovativen Mittelstand zu verbessern.

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