BIO Deutschland gegen weitere Diskriminierung der Innovationsfinanzierung

BIO Deutschland hat am 17. August das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme dazu ermutigt, die Investitionen in Innovationen im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) zu erlauben.

Der Ministeriumsentwurf des AIFM-UmsG schließt derzeit Investitionen in Unternehmen auf dem Weg eines direkten Investments von geschlossenen Publikums-AIF aus. Zulässig ist lediglich die Investition in Form des sogenannten doppelstöckigen Erwerbs bzw. über Dachfonds. Damit wird ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Systems, das für Deutschland eine der letzten Quellen von Eigenkapital für private Forschung und Entwicklung (F&E) darstellt, ohne Not verboten.

BIO Deutschland schlägt daher vor, dass

  • direkte Unternehmensbeteiligungen an innovativen, kleinen und mittleren Unternehmen (iKMU) in den Katalog der Vermögensgegenstände des Artikel 1 § 225 Abs. 1 AIFM-UmsG aufgenommen werden und
  • diese Investments zur Vermeidung großer Risiken für Privatanleger auf maximal 15% von deren liquiden Vermögen begrenzt werden beziehungsweise dies in den Beratungsgespräch explizit als staatlich vorgesehene Grenze vermittelt werden muss.

Der Anteil kontinuierlicher F&E in KMU ist ein wichtiger Indikator für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Sie tragen damit zur Wertschöpfung direkt am Standort bei. Die Entwicklung von Spitzentechnologien ist aufgrund des inhärenten F&E-Risikos nahezu ausschließlich durch Eigenkapital (Beteiligungskapital, „Venture Capital“) möglich, da gerade iKMU kaum Zugang zu Fremdkapital (Bankkrediten) haben. Die international bewährten Modelle zur Förderung der jungen, innovativen Unternehmen durch Eigenkapital  werden in Deutschland in keiner Weise unterstützt, sondern durch Rechtsunsicherheiten und insoweit verfehlte (steuer-)rechtliche Regelungen behindert. Dies hat zum weitgehenden Rückzug klassischer Venture Capital-Geber aus Deutschland geführt. Die dadurch entstandene Lücke wird neben privaten Großinvestoren, wie den sogenannten „Family Offices“, zunehmend durch alternative, auf Publikumsfonds gestützte Finanzierungen gefüllt.

Die ohnehin schon schwierige Situation der Innovationsfinanzierung in KMU soll nun durch die vorgeschlagenen Regelungen des AIFM-UmsG noch über die EU-Richtlinie hinaus verschärft werden. Ganz im Gegenteil sollten stattdessen Anreize für Investoren geschaffen werden, ihr Kapital in Innovationen am Standort Deutschland zu investieren.

Die beim Bundesministerium der Finanzen eingereichte Stellungnahme ist unter www.biodeutschland.org/positionspapiere.html zu finden.

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