BIO Deutschland im Fachgespräch des BMG zu Standardvertragsklauseln des Medizinforschungsgesetzes

Für Mitte Dezember wurde BIO Deutschland vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einem Fachgespräch eingeladen. Im Mittelpunkt des Gesprächs, bei dem auch das Bundesjustizministerium beteiligt war, stand die neue Ermächtigung im Medizinforschungsgesetz, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Standardvertragsklauseln über die Rechte und Pflichten von Sponsoren und Prüfzentren bei der Durchführung klinischer Prüfungen regelt. Dabei zeigte sich das BMG ambitioniert, das Thema voranzutreiben. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Themenbereiche IP und Datenschutz

In Vorbereitung auf das Fachgespräch tauschte sich BIO Deutschland intensiv mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen „Regulatorische Angelegenheiten“ sowie „Schutzrechte und technische Verträge“ aus und erarbeitete eine fundierte Stellungnahme zu den vom Ministerium vorgegebenen Themen. Sie wurde im Anschluss im Lobbyregister des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Erkenntnisse aus dem Fachgespräch fließen in das weitere Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung ein.

Die Stellungnahme finden Sie hier: www.lobbyregister.bundestag.de

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