BIO Deutschland kritisiert Steuerverschärfung für Investitionen

BIO Deutschland forderte Mitte Mai Bundeswirtschaftsminister Peer Steinbrück auf, zur geplanten Verschärfung des Paragrafen acht des Körperschaftssteuergesetzes (§ 8b KStG) Stellung zu nehmen. "Damit setzt der Finanzminister den mit der Unternehmenssteuerreform beschrittenen Weg fort und verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Innovationen aus dem deutschen Mittelstand weiter", sagte Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. In seinem Schreiben an Steinbrück erklärte Heinrich, dass eine Erhöhung der Steuerlast für die Investoren dieser Unternehmen in dramatischem Widerspruch zu den bisherigen Solidaritätsbekundungen der Regierung gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stünde.

Vorstandsmitglied und Steuerspezialist Jan Schmidt-Brand erläuterte zur geplanten Einschränkung des deutschen Schachtelprivilegs durch die Verschärfung des § 8b KStG: "Der Gesetzgeber würde gezielt die Rendite von institutionellen Anlegern verschlechtern, wenn diese eine für die Risikokapitalfinanzierung von innovativen KMU typische Investitionsform wählen.“ Darüber hinaus vermindere der Staat hiermit langfristig die Steuereinnahmen, so Schmidt-Brand weiter.

Hier mit EU-Vorgaben zu argumentieren, sei unangemessen, ergänzte Dirk Honold, der gemeinsam mit Schmidt-Brand die Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern der BIO Deutschland leitet, und sagte: "Angesichts der günstigen Rahmenbedingungen für Innovationen in anderen Mitgliedsstaaten, sollte eher die Benachteiligung innovativer ausländischer Investoren aufgehoben werden, anstatt die Bedingungen für inländische Investoren zu verschlechtern. Dies würde Investitionen nach Deutschland bringen, die Innovation ermöglichen."

Das Bundesfinanzministerium hatte den Entwurf für die Steuerverschärfung als Ergänzung des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2009 kurzfristig eingebracht. Danach soll § 8b KStG dahingehend geändert werden, dass für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) Streubesitzdividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften nicht mehr steuerfrei sein, sondern der Körperschaftsteuer unterliegen sollen. Zum Streubesitz gehören alle Anteile unter zehn Prozent des Kapitals. Dies würde das Körperschaftsteuerrecht im Grundsatz ändern, da bisher derartige Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (5 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne werden dabei als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt). Kapitalgesellschaften mit Streubesitz würden in Zukunft damit erheblich höher oder möglicherweise sogar mehrfach besteuert. Investoren, die ihre Streubesitzbeteiligungen in GmbHs halten, würden ihre Anlagestrategien im Lichte dieser erneut verschärften Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland sicherlich kurz- oder mittelfristig ändern.
Die Entwicklung von Hightech-Produkten, - auch und gerade in den Spitzentechnologien wie zum Beispiel in der Biotechnologie - , ist für die Zukunft unserer Volkswirtschaft zentral. Das hat die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) im Auftrag der Regierung gerade herausgearbeitet. Die Finanzierung der jungen innovativen Unternehmen mit Fremdkapital ist wegen des hohen Entwicklungsrisikos in der Regel nicht möglich. Darum ist der Zugang zu Wagniskapital für innovative kleine Unternehmen von existenzieller Bedeutung.

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