BIO Deutschland schlägt Änderung des EU-Gemeinschaftsrahmens zugunsten innovativer KMU vor

Das Regelwerk der Europäischen Union – der Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) -, das drohende Wettbewerbsverzerrungen durch Quersubventionen verhindern möchte, soll evaluiert werden und gegebenenfalls über das bisher festgelegte Geltungsjahr 2013 hinaus verlängert werden. Dazu hat die EU-Kommission Mitgliedsstaaten und Industrie zur Positionierung aufgefordert. BIO Deutschland e. V. hat in einem im Februar veröffentlichten Positionspapier Stellung zu den Plänen der EU bezogen und sowohl die Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens, als auch eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Innovationsmotor gefordert.

Innovatoren im Mittelstand haben es in Europa schwer: EU-Regelungen verhindern häufig staatliche Beihilfen für innovative kleine und mittlere Unternehmen (iKMU). „Gerade innovative Biotechnologie-Firmen sind auf staatliche Beihilfen angewiesen. Angesichts mangelnder privater Investoren – einige wenige sogenannte „Business Angels“ ausgenommen – fehlt der Branche vor allem in der Anfangsphase Start-Kapital, das notwendig ist, um die Spitzenposition Europas in der Biotechnologie zu verteidigen“, erklärt Karsten Henco, Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Innovationen, Unternehmertum und Arbeitsplätze“. Zudem müsse die Vernetzung sowie der Transfer von Ideen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft stärker gefördert werden. Die vorzunehmende Evaluierung des Gemeinschaftsrahmens bietet die Möglichkeit, ohne Subventionen die Unterstützung von iKMU wesentlich zu verbessern.

So fordert BIO Deutschland eine sektorenspezifische Behandlung bei staatlichen Beihilferegelungen. Es bestehen nämlich grundlegende Unterschiede zwischen verschiedenen Sektoren/Wissensgebieten. So ist beispielsweise die IT-Entwicklung nicht so kosten- und zeitintensiv wie die Entwicklung von Medikamenten. Für ein kleines Biotech-Projekt im Bereich Medizin werden Förderbeträge benötigt, die in anderen Bereichen exorbitant hoch erscheinen.

BIO Deutschland begrüßt zwar die ausführliche Revision und Evaluation des FuEuI-Gemeinschaftsrahmens  - vor allem die klare Trennung zwischen der öffentlichen Förderung von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten. Der Verband fordert jedoch die EU-Kommission dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und iKMU einen vereinfachten beziehungsweise flexibleren Rahmen für notwendige staatliche Beihilfen zu schaffen.

Nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, ex-Artikel 87 Abs. 1 EGV) sind staatliche Beihilfen im Grundsatz verboten. In bestimmten Fällen können sie jedoch auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 2 oder Abs. 3 AEUV mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein. Beihilfen im Bereich der Forschung und Entwicklung sind in erster Linie aus den in Art. 107 Abs. 3 Buchstaben b und c AEUV genannten Gründen zu rechtfertigen. In ihrem FuEuI-Gemeinschaftsrahmen hat die EU-Kommission ihre Kriterien für die Prüfung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für FuEuI festgelegt. Der FuEuI-Gemeinschaftsrahmen trat am 01. Januar 2007 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Deshalb führt die Kommission derzeit eine öffentliche Konsultation durch, um zu prüfen, ob er ggf. geändert und verlängert wird.

Den kompletten Text der BIO Deutschland Stellungnahme zum EU-Gemeinschaftsrahmen finden Sie unter: www.biodeutschland.org/positionspapiere.html

Zurück