BIO Deutschland-Vertreter treffen sich mit Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums

BIO Deutschland wandte sich Ende letzten Jahres mit einem Brief an das Justizministerium, um die Benachteiligungen für biotechnologische Patentanmeldungen durch die Entscheidungen des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation zur Änderung der Anmeldegebühren und Befristung der Teilanmeldungen deutlich zu machen. Daraufhin lud das Justizministerium zu einem Gespräch Ende Januar nach Berlin ein. Die Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge", Martin Pöhlchen und Rainer Wessel sowie Michael Kahnert von der BIO Deutschland-Geschäftstelle, nahmen an diesem Meinungsaustausch teil. Die Vertreter BIO Deutschlands wiesen darauf hin, wie bereits im dazu verfassten Positionspapier, dass die vorgenannten Entscheidungen des Verwaltungsrates insbesondere biotechnologische Anmelder treffen. Das Ministerium machte deutlich, dass es im Verwaltungsrat für eine andere Entscheidung votiert hat, aber überstimmt wurde.

Daneben wurde auch über die gescheiterte Gesetzesnovelle zum Entwurf des § 108a Insolvenzordnung gesprochen, der die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen regeln sollte. Dabei bekräftigte BIO Deutschland, dass eine derartige Regelung insbesondere für die forschenden kleinen und mittleren Unternehmen wertvoll wäre. Gerade innovative Unternehmen brauchen sichere Lizenzen, um diese als eine ihrer wichtigsten Wertetreiber und Einnahmequellen sicher und nicht unter Wert vermarkten zu können. Derzeit steht dem Insolvenzverwalter im Falle der Insolvenz des Lizenzgebers ein Wahlrecht zu, die Lizenzvereinbarung fortzuführen oder zu kündigen. Dieses Insolvenzrisiko schlägt sich maßgeblich auf die Wertigkeit der Lizenzen nieder. Nach Angaben des Justizministeriums favorisiert die Fachebene die Einführung einer Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen, allerdings sei dazu noch keine politische Entscheidung gefallen.

Weiterhin wurde über die Einführung eines Gemeinschaftspatentes und einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit sowie die Einführung einer Neuheitsschonfrist gesprochen. Während die Initiative der EU zum Gemeinschaftspatent sowie zur Gerichtsbarkeit positiv verläuft, scheint die Einführung einer Neuheitsschonfrist mangels Konsens’ über eine internationale Patentrechtsharmonisierung in weiter Ferne.

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