BIO Deutschland-Vorstand auf dem Finance Day der Analytica 2012 in München

Im Rahmen der internationalen Messe für Analytik, Labortechnik und Biotechnologie, der Analytica 2012 (vom 17. bis 20. April) in München, veranstaltete die GoingPublic Media AG zum dritten Mal im Forum „Innovations & Technology“ den sogenannten „Finance Day“. Hauptthema dieses Jahr war die Gründer- und Wachstumsfinanzierung von Life Science-Unternehmen.

files/tlf_content/nachrichten/2012/analytica2012_dj0867.jpgJan Schmidt-Brand, BIO Deutschland-Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Heidelberg-Pharma AG, referierte zu aktuellen Trends und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Biotech-Unternehmen.

Jan Schmidt-Brand machte unter anderem auf die Folgen der Unternehmensteuerreform (UStR) von 2008 aufmerksam. Sie hat die sogenannte „Mantelkaufregelung“ im Körperschaftssteuergesetz (§ 8 c KStG) verschärft und somit die Rahmenbedingungen für Wagniskapital-Finanzierungen weiter verschlechtert. Dadurch werden innovative kleine und mittlere Biotech-Unternehmen (iKMU) noch stärker gegenüber Konzernen diskriminiert. Letztere können nämlich ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) jederzeit Gewinn mindernd geltend machen sowie mit profitableren Geschäftsfeldern schwächere quersubventionieren. Versuche des Gesetzgebers sind bisher – meist an Brüssel – gescheitert.

BIO Deutschland stellt daher die Verfassungsmäßigkeit der Verlustvortragsregelung in § 8c KStG in Frage, da  trotz teilweise massiver betriebswirtschaftlicher Verluste viele junge Technologieunternehmen aus ihrer Substanz heraus Steuern bezahlen müssen. Jan Schmidt-Brand wies auch auf andere mannigfaltige Benachteiligungen innovativer Gründer durch das deutsche Steuerrecht hin.

Dazu zählen vor allem die Neuregelung von Einkünften aus Kapitalvermögen („Abgeltungsteuer“), Mindestbesteuerung, die insgesamt verschärfte Einschränkung der Verlustnutzung durch die Investoren, persönliche Steuerrisiken für Gründer sowie die Änderung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bei Lizenzausgaben. Generell gesagt, wird der Investor, der Unternehmer und die am Unternehmen beteiligten Arbeitnehmer im Risiko allein gelassen, im Erfolgsfall aber zur Kasse gebeten. Dies wirkt abschreckend auf Eigen- und Wagniskapitalinvestoren. Der Staat fördert Innovation und Unternehmertum mit der einen Hand und diskriminiert und behindert vor allem mit Eigenkapital unterlegte Geschäftsmodelle durch das Steuerrecht. Er handelt insoweit widersprüchlich.

Die Punkte Beseitigung der Diskriminierung von iKMU und bessere Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von Eigenkapital sind wesentlich für die forschenden Spitzentechnologieunternehmen und sollten daher prioritär und chronologisch vor Einführung einer steuerlichen F&E-Förderung in Angriff genommen werden. 

Dennoch, die steuerliche Forschungsförderung von iKMU ist ein wichtiger Baustein. BIO Deutschland ist allerdings davon überzeugt, dass sie nicht an die Stelle der unmittelbaren Projektförderung treten darf, sondern diese sinnvoll ergänzen soll. Sie darf nicht dazu führen, dass nahezu das ganze Fördervolumen profitablen Großunternehmen zugutekommt. Es muss daher sichergestellt sein, dass bei diesen Regelungen auch iKMU und deren besondere Steuer- und Finanzierungssituation angemessen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: www.analytica.de/de/Home/kongress-rahmenprogramm/finance-day/programm

Foto: Going Public

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