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Staatliche Beihilfen: Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften – Überarbeitete Vorschriften und Vereinfachungen für KMU
Die Europäische Kommission hat eine neue Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften ("Garantien") angenommen. Sie enthält klare, transparente Methoden zur Berechnung des Beihilfeelements einer Garantie und sieht vereinfachte Vorschriften für KMU vor, darunter auch feste Safe-Harbour-Prämien sowie Einheitsprämien für geringwertige Garantien. Vorgesehen war die Überprüfung der Mitteilung im Aktionsplan Staatliche Beihilfen (siehe IP/05/680 und MEMO/05/195) als Teil der Bemühungen der Kommission um klarere, vereinfachte Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Transparentere Methoden
In der neuen Mitteilung wird bestätigt, dass die Bewertung auf dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers beruhen soll. Danach können Investitionen und andere Arten der Förderung von Unternehmen durch die öffentliche Hand als mit den Beihilfevorschriften vereinbar angesehen werden, wenn sie unter Bedingungen erfolgen, denen auch ein privater Investor zugestimmt hätte. Deshalb stützen sich die Methoden in erster Linie auf die ordnungsgemäße Risikobewertung anhand von Ratings. Diese Ratings müssen nicht von einer der internationalen Rating-Agenturen stammen, sondern können auch intern von der Gläubigerbank vorgenommen werden, die bei der Gewährung von Darlehen in der Regel eine Bonitätsbewertung der Unternehmen durchführen muss.

Vereinfachungen für KMU
Garantien sind von besonderer Bedeutung für KMU, die häufig über wenig Eigenkapital und nicht genügend stabile Ressourcen verfügen. Daher sind in der neuen Mitteilung besondere Regeln für KMU festgelegt, nach denen das Beihilfeelement einer Garantie in einfacher Weise ermitteln werden kann:

  • Feste, auf Bonitätsstufen beruhende Safe-Harbour-Prämien werden als marktkonform und damit beihilfefrei eingestuft. Bei niedrigeren Prämien können sie auch als Bezugsgröße zur Berechnung des Beihilfeäquivalents herangezogen werden. Die Safe-Harbour-Prämien dienen der Vereinfachung und dürfen von den Mitgliedstaaten nicht angewandt werden, wenn sie meinen, dass niedrigerer Prämien marktkonform sind.
  • Selbst wenn kein Rating existiert – wie z.B. bei Start-up-Unternehmen – gilt eine jährliche Prämie von 3,8 %;
  • Auf Regelungen kann pauschal eine Einheitsprämie angewandt werden, wenn die Garantiesumme je Unternehmen 2,5 Mio. EUR nicht überschreitet. Dies ermöglicht ein Risko-Pooling zugunsten geringwertiger Garantien für KMU.

Näheres zu diesem Thema in MEMO/08/313.

Den vollständigen Text der Mitteilung finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/reform/reform.cfm

Exportförderprojekt Niederlande
Insgesamt sieben deutsche und niederländische Partner bieten ein komplettes Dienstleistungsangebot von der Marktberatung über Marketing, Kommunikation, Steuer- und Rechtsberatung bis hin zur interkulturellen Unterstützung der Geschäftsbeziehungen Exportförderprojekt "Biotechnologie & Life Sciences" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) an. Das Projekt ist darauf ausgerichtet, gezielt konkrete Kontakte zu Kunden / Geschäftspartnern in den Niederlanden aufzubauen und unterscheidet sich somit von Kooperationsbörsen für Forschungsvorhaben. Die Teilnehmer werden dabei individuell betreut.

Derzeit werden die Teilnehmer für das auf 15 Unternehmen beschränkte Projekt ausgewählt, so dass sich Interessenten gegebenenfalls zügig melden sollten. Wenden Sie sich bitte dabei per E-Mail an Manuela Glasow (glasow@ahpkg.de, AHP GmbH & Co. KG, Germaniastrasse 18-20, D-12099 Berlin, Tel: +49 (0)30 7568754-11).

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