Dezember 2010

BIO Deutschland zum „Broccoli-Patent“: Klarstellung bietet Planungssicherheit

BIO Deutschland erklärte Mitte Dezember zur Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) zu den anhängigen Verfahren „Broccoli“ und „Tomate“ (G2/07 und G1/08): Die Klarstellung biete den Biotechnologie-Unternehmen Planungssicherheit bei der Anmeldung von Patenten und ermögliche gezielte Investitionsentscheidungen. In der Entscheidung klärt die Große Beschwerdekammer als höchste Instanz des EPA die Auslegung des Begriffs „im wesentlichen biologische Verfahren“.

Im Urteil stellte die Kammer klar, dass die bloße Verwendung von technischen Verfahrensschritten (zum Beispiel die Verwendung von genetischen Markern) bei der Durchführung von klassischen Züchtungsverfahren weder die Patentierung des gesamten Verfahrens noch des Ergebnisses ermögliche. Werde jedoch ein Verfahren zur Veränderung von Pflanzen mittels Einfügung von Merkmalen in ein Genom oder dessen Veränderung durch gentechnische Verfahrensschritte angewandt, sei eine Patenterteilung weiterhin möglich. „Mit dieser Differenzierung stellt die Große Beschwerdekammer die Auslegung des mit der Biopatentrichtlinie eingeführten und im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) sowie dem deutschen Patentgesetz umgesetzten unbestimmten Rechtsbegriffs „im wesentlichen biologische Verfahren“ klar“, sagt Rainer Wessel, BIO Deutschland-Vorstandsmitglied und Leiter der Verbandsarbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge.

Biotechnologische Erfindungen sind aufgrund der notwendigen - vom EPA geforderten - Beschreibung der komplexen biologischen Sachverhalte und der vielen unabhängigen Aspekte, die zu schützen sind, zwangsläufig umfangreicher als andere technische Erfindungen. Die Praxis des EPA stellt steigende Anforderungen an biotechnologische Anmelder, was den Umfang an Beschreibung und Beispiele betrifft. Für forschende kleine und mittlere Biotechnologieunternehmen ist deshalb die Sicherheit und Planbarkeit von Patenten wichtig. Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer schafft nun klare Regeln.

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