Biotechnologie-Branchenverband begrüßt Vorschlag für Novelle des EU-Gentechnikrechts
Pressemitteilung
Der lang erwartete Entwurf der Novelle des EU-Gentechnikrechts wurde am 5. Juli von der EU-Kommission offiziell vorgelegt. Der Biotechnologie-Branchenverband BIO Deutschland begrüßt den aktuellen Vorschlag. Pflanzen, die mittels Genschere, z. B. CRISPR/Cas, so verändert wurden, wie sie auch auf natürliche Weise hätten entstehen können, werden aus dem Geltungsbereich des Gentechnikrechts herausgenommen, müssen aber in einem Transparenzregister eingetragen werden. Dies ist nach Einschätzung der BIO Deutschland ein sinnvoller Ansatz, der es auch Pflanzenzüchtern in Europa ermöglichen wird, die Genschere in der Pflanzenzucht in der Praxis einzusetzen, um Nutzpflanzen schneller fit für den Klimawandel zu machen, ohne jahrelang auf eine Zulassung hinarbeiten zu müssen.
Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie hier.