März 2007

Brief an Bundesforschungsministerin Schavan gegen Wettbewerbsverzerrung

Wie Forschungsförderung ohne das Risiko der Wettbewerbsverzerrung seine Kräfte entfalten kann, hat die Arbeitsgruppe für Wettbewerb und Ordnungspolitik der BIO Deutschland im letzten Jahr stark beschäftigt. Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen werden insbesondere durch Geräteförderung in die Lage versetzt, bisher auf dem freien Markt eingeholte Leistungen selbst zu erbringen und intern oder sogar Dritten auf dem freien Markt anzubieten. Das hat in der privaten Wirtschaft bereits zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt.

Aus diesem Grund hat sich die BIO Deutschland direkt an Bundesforschungsministerin Annette Schavan mit einem Schreiben gewandt, um auf diesen wettbewerbsverzerrenden Umstand aufmerksam zu machen. BIO Deutschland begrüßt grundsätzlich die Förderprogramme des Ministeriums zur Stärkung der Leistungsfähigkeit und internationalen Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland. Zusätzliche Investitionen in das deutsche Wissenschafts- und Forschungssystem zielen ja darauf, durch strukturelle Maßnahmen für eine leistungsfähigere und international attraktivere Forschungslandschaft zu sorgen. Moderne Großgeräte ermöglichen hierbei hochklassige Grundlagenforschung und üben insbesondere auf exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs eine große Anziehungskraft aus.

Zum Problem für die Wirtschaft wird die Förderung jedoch durch die Tatsache, dass Institute nicht kostendeckend kalkulieren (müssen), da der Gebäude- und Gerätebestand, das Verbrauchsmaterial und meistens auch das eingesetzte Personal sowie alle Nebenkosten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Da die Institute derzeit noch keine eigene Rechnungslegung für diese Dienstleistungen führen (müssen) und dadurch auch kein Insolvenzrisiko tragen, liegt hiermit unserer Ansicht nach ein klarer Fall der Wettbewerbsverzerrung vor.

BIO Deutschland bat um Berücksichtigung des Umstandes, dass es nicht allein die Anschaffungskosten von Geräten sind, sondern gerade die Folgekosten, die öffentliches Geld in starkem Maße aufzehren. Darum ist insbesondere im Bereich Genomforschung die Frage zu stellen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, die Forschungsleistungen durch Einbindung der Privatwirtschaft wirtschaftlicher und sparsamer zu erbringen.

Natürlich darf öffentliches Geld nicht über Institute in die Privatwirtschaft fließen. Gleichzeitig dürfen Fördergelder nicht dazu dienen, dass öffentliche Institute, die nicht der Vollkostenrechnung verpflichtet sind, am Markt frei erhältliche Dienstleistungen zu günstigen Preisen anbieten können. Obwohl reine Routine-Dienstleistungen anzubieten für ein ambitioniertes Institut wenig attraktiv sein sollte, ist es im Rahmen des Geräteprogramms für die Genomforschung offensichtlich vermehrt zu solchen Prozessen gekommen.

BIO Deutschland forderte ganz konkret zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, ob die Geräteförderung insbesondere im Bereich Genomforschung an den Hochschulen und an den öffentlichen Instituten in jedem Fall nur für Forschung und Entwicklung und nicht für Dienstleistungen gegenüber Dritten genutzt wird. Sollte das nicht der Fall sein, könnte dies durch geeignete Auflagen für die Zukunft sichergestellt werden.

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