Bundesfinanzminister Peer Steinbrück nimmt Stellung zu BIO Deutschlands Kritik der Steuerverschärfung für Investitionen

Mitte Juni hatte sich BIO Deutschland in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gewandt und im Hinblick auf die geplante Verschärfung des Paragrafen acht des Körperschaftssteuergesetzes (§ 8b KStG) Stellung genommen. Im Schreiben an Steinbrück erklärte Peter Heinrich, BIO Deutschland-Vorstandssprecher und Vorstandsvorsitzender der MediGene AG, dass eine Erhöhung der Steuerlast für Investoren in dramatischem Widerspruch zu den bisherigen Solidaritätsbekundungen der Regierung gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stünde.

Das Bundesfinanzministerium hatte den Entwurf für die Steuerverschärfung als Ergänzung des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2009 kurzfristig eingebracht. Danach soll § 8b KStG dahingehend geändert werden, dass für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) Streubesitzdividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften die Steuerfreiheit gestrichen und künftig der Körperschaftsteuer unterliegen sollen. Zum Streubesitz gehören alle Anteile unter zehn Prozent des Kapitals. Dies würde das Körperschaftsteuerrecht im Grundsatz ändern, da bisher derartige Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (5 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne werden dabei als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt). Kapitalgesellschaften mit Streubesitz würden in Zukunft damit erheblich höher oder möglicherweise sogar mehrfach besteuert. Investoren, die ihre Streubesitzbeteiligungen in GmbHs halten, würden ihre Anlagestrategien im Lichte dieser erneut verschärften Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland sicherlich kurz- oder mittelfristig ändern.

BIO Deutschland-Vorstandsmitglied und Steuerspezialist Jan Schmidt-Brand erläuterte zur geplanten Einschränkung des deutschen Schachtelprivilegs durch die Verschärfung des § 8b KStG: "Der Gesetzgeber würde gezielt die Rendite von institutionellen Anlegern verschlechtern, wenn diese eine für die Risikokapitalfinanzierung von innovativen KMU typische Investitionsform wählen." Darüber hinaus vermindere der Staat hiermit langfristig die Steuereinnahmen, so Schmidt-Brand weiter.

Hier mit EU-Vorgaben zu argumentieren, sei unangemessen, ergänzt Dirk Honold, der gemeinsam mit Schmidt-Brand die Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern der BIO Deutschland leitet, und sagt: "Angesichts der günstigen Rahmenbedingungen für Innovationen in anderen Mitgliedsstaaten sollte eher die Benachteiligung innovativer ausländischer Investoren aufgehoben werden, anstatt die Bedingungen für inländische Investoren zu verschlechtern. Dies würde Investitionen nach Deutschland bringen, die Innovation ermöglichen."

Der Bundesfinanzminister beantwortete Anfang Juli das Schreiben der BIO Deutschland. Anlass für den Regelungsvorschlag sei ein gegen Deutschland gerichtetes Vertragsverletzungsverfahren, in dem die EU-Kommission eine ungleiche Besteuerung von ausländischen und inländischen Dividenden beanstandet. Die Besteuerung von Streubesitzerträgen hätte das Ziel, eine Gleichbehandlung herzustellen, so der Minister. Damit werde der Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Dividenden künftig gesichert und es werden im Ergebnis Steuermindereinnamen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr verhindert.

Peer Steinbrück fügte in seiner Antwort hinzu, dass die Regelung nicht speziell risikofinanzierte junge Unternehmen beträfe. Er wies darauf hin, dass "sich die Bundesregierung konsequent gerade für die Förderung solcher Unternehmen" einsetze und nannte dabei das Gesetzgebungsverfahren zum MoRaKG (Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen). Hier hatte BIO Deutschland Ende Juni die Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag begrüßt. Das Gesetz sei zwar nicht der große Wurf, den die Branche bräuchte, so Peter Heinrich damals, aber es sei zumindest ein Zeichen dafür, dass Deutschland innovative Unternehmerinnen und Unternehmer nicht völlig aus dem Auge verliere. Allerdings sei es für in Spitzentechnologien aktive Mittelständler essentiell, erklärte der Unternehmer weiter, dass die Regierung ihre Zusage hielte, die Wirkung des Gesetzes zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern.

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